20 Sep

Tatmittel Spruchband: Staatsanwaltschaft konstruiert Tatvorwurf gegen Preussenfans

Preussenfans im Gästeblock in Ingolstadt

Am 26.10.2019 gastierte der SCP beim FC Ingolstadt 04 und verschenkte nach einer zwei zu null Führung noch spät sehr wichtige Punkte. Zerrte die ärgerliche Niederlage nicht ohnehin an den Nerven, hatte das Spiel für zwei Preussenfans ein besonders bitteres Nachspiel. Denn diese fanden Sie sich im Laufe des Spiels auf der Stadionwache und in einer Polizeikontrolle wieder. Doch was war passiert?

Zu Spielbeginn zeigten die mitgereisten Anhänger aus Münster eine Choreographie im Gästeblock, im Zuge derer auch grüner und weißer Rauch zu sehen war. Die beiden betroffenen Fans saßen währenddessen auf dem Zaun des Gästeblockes und zeigten mit vielen weiteren Fans ein Spruchband. Beide Personen waren hierbei klar zu erkennen und stiegen nach wenigen Minuten wieder in den Gästeblock herab, um dort den Rest der ersten Halbzeit zu verbringen.  In der Halbzeitpause wurde Preussenfan Niklas (Namen geändert) nichtsahnend von Polizisten in die Stadionwache geführt. Der Vorwurf: Er habe zu Beginn des Spiels Pyrotechnik gezündet. Nach Sichtung der vorhandenen Videoaufnahmen konnte dies schon auf der Wache entkräftet werden, doch die Polizisten hatten einen neuen Vorwurf parat: Durch das Halten des Transparents hätte er Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung geleistet. Niklas wurde bis weit nach Spielende auf der Stadionwache festgehalten. Nach Ende des Spiels wurde auch Lukas (Name geändert) von der Polizei kontrolliert und mit den Vorwürfen konfrontiert.

Anfang 2020 hatten Niklas und Lukas die unangenehme Erfahrung schon fast vergessen, als Lukas eine Anhörung zum o. g. Verfahren erhielt. Die zuständige Staatsanwältin wollte einen Strafbefehl erlassen, was einem Schuldspruch gleichgekommen wäre. Der zuständige Richter des Amtsgerichts erachtete Niklas und Lukas nicht für hinreichend tatverdächtig und wies die Strafbefehle ab, was nach einer Beschwerde der Staatsanwältin eine Entscheidung des Landgerichts zur Folge hatte. Diese wiederum hielt das Amtsgericht an hierzu im Verfahren eine Entscheidung treffen zu müssen.

Die Sachlage war hier jedoch mehr als klar: Bereits das Zünden von Pyrotechnik, zu der sie Beihilfe geleistet haben sollen, war bereits keine Straftat, da keine Gefahr bestand, dass Menschen sich verletzten konnten. Selbst wenn die Meinung vertreten worden wäre, dass dies als gefährliche Körperverletzung einzustufen ist, handelte es sich bei dem Halten des Transparents nicht um eine Beihilfehandlung. Schließlich war das Transparent objektiv nicht dazu geeignet bei dem Zünden von Pyrotechnik zu unterstützen, da der Zaun kaum Sichtschutz gab. Auch subjektiv bestand für Lukas und Niklas kein Interesse sich selbst zu gefährden. Das Zusammenwirken zwischen dem Halten des Spruchbands und dem Zünden von Pyrotechnik war somit arg konstruiert.

Schlussendlich wurden die beiden Fälle somit im Oktober 2020 vor dem Amtsgericht verhandelt. Im Zuge der Aufarbeitung des mittlerweile lange vergangenen Spieltages war für den Verein Preussen Münster, das sozialpädagogische Fanprojekt und die Fanhilfe Münster klar, dass Niklas und Lukas sich in keiner Weise falsch verhalten hatten und auch in der Zukunft nicht mit einem Fehlverhalten zu rechnen sei. Sowohl der Verein als auch das Fanprojekt bestätigten den Betroffenen dies für den Gerichtsprozess schriftlich. Trotz dessen forderte der FC Ingolstadt 04 pauschal drei Jahre Stadionverbot für Niklas und Lukas. Preussen entschied sich jedoch aus dargelegten Gründen gegen ein Stadionverbot.

Nach Sichtung der Videoaufnahmen empfahl der zuständige Richter einen Freispruch der beiden Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hingegen wollte diesen Freispruch nur gegen die Zahlung einer Geldauflage akzeptieren. Um den Fall abzuschließen, eine mögliche spätere Berufung mit weiteren Verhandlungen zu umgehen, stimmten sie der Einstellung gegen eine geringe Geldauflage zu. Trotzdem mussten Niklas und Lukas sich lange mit dem Fall auseinandersetzen, in dem sie unschuldig einem konstruierten Tatvorwurf ausgesetzt waren und fast mit einem dreijährigen Stadionverbot belegt wurden. Dazu kam ein immenser finanzieller und zeitlicher Aufwand im Rahmen des Verfahrens.

Wieder einmal zeigt sich hier, dass es sich lohnt, polizeiliche Maßnahmen genau zu betrachten und bei Bedarf juristisch dagegen vorzugehen. Solltet ihr hierfür Unterstützung benötigen, wendet euch gerne an die Fanhilfe Münster!

14 Sep

Chatkontrolle stoppen – Jetzt wird es ernst!

Hallo Preußenfans,

nachdem wir an unserem Aktionsspieltag „Chatkontrolle stoppen“ im März erstmals zu dem Thema informiert haben, geht es nun in die heiße Phase. Anbei ein Kommentar des Dachverbandes der Fanhilfen e.V.:

Über die von der EU-Kommission geplante Einführung einer Chatkontrolle wurde in den letzten Monaten bereits viel diskutiert. Um es noch einmal kurz zusammenzufassen:

Die EU-Kommission plant zur Verhütung und Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet eine anlasslose Überwachung der gesamten Kommunikation aller Menschen in der Europäischen Union. Die Kommunikationsdaten sollen mit Hilfe von KI ausgewertet und entsprechendes Material herausgefiltert werden. Selbst verschlüsselte Nachrichten sollen bereits vor der Verschlüsselung auf den Geräten gescannt werden. Die Verschlüsselung wäre somit nichts mehr wert.

Sollten diese Pläne umgesetzt werden, wäre dies das Ende des digitalen Briefgeheimnisses. Die anlasslose Massenüberwachung der gesamten Kommunikation in der EU, verbunden mit einer auf KI basierten Auswertung, ist durch keinen Grund zu rechtfertigen. Weder rechtlich, noch politisch oder moralisch. Es braucht nicht viel Fantasie, um zu wissen, dass einmal eingeführt die Auswertung der Kommunikation erweitert und auch gegen unliebsame Gruppen der Ermittlungsbehörden, wie z. B. Fußballfans gerichtet wird.

Am 28. September soll es nun die finale Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten im EU-Rat geben. Das Europaparlament wird seine Position noch im Oktober festlegen.

Daher ist es jetzt noch einmal wichtig, sehr deutlich zu machen: Die Chatkontrolle darf nicht eingeführt werden. Zahlreiche renommierte Organisationen und Vereinigungen warnen vor diesen Plänen. Die Bundesregierung muss im EU-Rat mit NEIN stimmen und ihren gesamten Einfluss gegenüber anderen Mitgliedsstaaten ausüben, damit der Verordnungsentwurf scheitert.

Um das sicherzustellen, muss in den nächsten Tagen die Gefahr der Chatkontrolle überall, wo es nur geht, angesprochen werden: Sprecht mit Bekannten darüber, schreibt Eure Bundestagsabgeordnete an, teilt entsprechende Inhalte in (Sozialen) Medien. Der Druck kann nicht groß genug sein, damit sich noch etwas in die richtige Richtung bewegt!

Weitere Informationen gibt es unter: www.chat-kontrolle.eu

Dachverband der Fanhilfen e. V.

04 Sep

Kostet jetzt der Knüppelschlag?

Innenminister Reul hat die Gebührenordnung in NRW geändert. Die „Klimakleber“ sollen nun zahlen, so die Meldungen. Doch die Letzte Generation werden nicht die letzten sein, die künftig für Polizeieinsätze zahlen sollen. Die Regelung richtet sich gegen alle vermeintlichen Störer. Gut möglich also, dass bald auch bei Fußballfans abkassiert wird für Polizeimaßnahmen, die sie verursacht haben sollen. Gibt’s bald also den Polizeiknüppel als Samstagskracher für nur 99 €?

In der Gebührenordnung steht nichts von Klimaklebern oder Fußballfans. „Tätigwerden der Polizei (…) durch unmittelbaren Zwang“ heißt es im Anhang der Gebührenordnung. Und unmittelbarer Zwang ist vieles, vom Wegtragen oder -schubsen bis zum Pfefferspray- oder Schlagstockeinsatz. Für all diese Handlungen sollen den vermeintlichen Störern also nun Gebühren abkassiert werden können. An der neuen Regelung gibt es aber umfangreiche, auch juristische Kritik.

„Herbert Reul wünscht sich Friedshofsruhe, statt einer lebendigen Zivilgesellschaft“,  kommentiert das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“. Das Bündnis kritisiert, dass durch die hohen Gebühren Menschen davon abgehalten werden sollen, für ihre politische Meinung auf die Straße zu gehen. Auch in Fankreisen regt sich Widerstand. Fußballfans sind bereits jetzt oft genug willkürlichem polizeilichen Handeln ausgesetzt. Wenn hierfür künftig noch Gebühren gezahlt werden sollen, könnte der Spielbesuch zum Kostenrisiko werden.

Dem stehen bisher aber noch erhebliche juristische Bedenken entgegen. In der Anhörung des Innenausschusses im Landtag NRW äußerten sich die juristischen Experten kritisch zur Änderung. Bei Versammlungen bestehe die Gefahr, dass wegen des finanziellen Risikos künftig Menschen auf die Teilnahme an einer solchen verzichten. Von einer Gebührenpflicht dürfen keine solchen Auswirkungen auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz ausgehen, so Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler.

Zudem, so auch Prof. Dr. Jörg Ennuschat, fehle es aktuell an einer gesetzlichen Grundlage für die Gebührenerhebung für unmittelbaren Zwang im Polizeigesetz NRW. Um die Gebührenpflicht rechtmäßig einzuführen, braucht es also eine Gesetzesänderung, so die einhellige juristische Einschätzung. Im Gegensatz zur Gebührenordnung, die der Innenminister alleine ändern kann, braucht es für eine Gesetzesänderung eine parlamentarische Mehrheit. Ob es diese gäbe, ist fraglich.

Heißt: Die Expressänderung durch Reul war öffentlichkeitswirksam, ist aber wahrscheinlich rechtswidrig. Ein bekanntes Muster beim Innenminister. Wie die Polizei in NRW mit dem neuen Instrument umgeht, ist noch nicht absehbar. Wenn die Gebührenregelung rechtswidrig ist, ist auch die Gebührenerhebung auf dieser Grundlage rechtswidrig. Es lohnt sich also, juristisch dagegen vorzugehen. Der Knüppelschlag kostet wohl erstmal nichts, dank Reuls schludriger Regelung. Wenn ihr einen Gebührenbescheid erhalten solltet, meldet euch bei der Fanhilfe.

23 Aug

Mitgliederversammlung 2023

Liebe Mitglieder der Fanhilfe Münster,

hiermit laden wir euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 ein.

Am Dienstag, 05. September 2023 um 18:30 Uhr im FANport Münster (Hammer Str. 302, 48153 Münster) wird daher folgende Tagesordnung anstehen:

  1. Begrüßung
  2. Entgegennahme des Jahresberichts 2022/23
  3. Entgegennahme des Kassenberichts 2022/23
  4. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer 2022/23
  5. Aussprache zu Berichten / Fragen
  6. Entlastung des Vorstands 2022/23
  7. Verschiedenes

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder voll beschlussfähig.

 

Wir freuen uns auf euer Erscheinen!

Der Vorstand der Fanhilfe Münster

18 Jul

Hol dir deine Daten zurück!

Was speichern die Behörden über dich und ist das rechtens? Diese Frage kam nicht nur im Rahmen des letzten Fanrechtetags auf. Gerade die Erfahrungen im Rahmen der Rückreise vom Auswärtsspiel in Düsseldorf haben gezeigt, wie schnelle die eigenen Daten erhoben werden können. Um jedoch zu erfahren, welche Behörde welche Daten über dich gespeichert hat und ob dies rechtmäßig ist, ist es notwendig ein Auskunftsersuchen samt einer amtlich beglaubigten Ausweiskopie zu stellen.

Wir wollen dich hierbei unterstützen und bieten an, am 29.07.2023 um 17:30 Uhr an unserer Veranstaltung „Hol Dir Deine Daten zurück!“ am Fancontainer teilzunehmen. Um dir den Gang zum Amt zu ersparen gibt es dort die Möglichkeit eine Kopie deines Personalausweises beglaubigen zu lassen und diese samt deines Auskunftsersuchens auf den Weg zu bringen.

Vor Ort gibt es die notwendigen Formulare für die verschiedenen Auskunftsersuchen und die Möglichkeit den Ausweis zu kopieren. Im besten Fall bringst du jedoch bereits alles Notwendige mit. Die Formulare findest du hier: https://www.fanhilfe.ms/datenauskunft/ Wir sehen uns!

06 Mrz

Aktionsspieltag „Chatkontrolle stoppen!“

Am vergangenen Samstag fand unser Aktionspieltag unter dem Motto „Chatkontolle stoppen!“ statt. Wir haben das Heimspiel gegen Lippstadt genutzt, um auf die von der EU geplante Chatkontrolle aufmerksam zu machen. In allen Stadionbereichen waren die Reaktionen durchweg positiv, sodass die gedruckten Flyer schnell vergriffen waren. Für alle, die keinen Flyer mehr erhalten haben, laden wir diesen hier noch einmal hoch.

Flyer – Chatkontrolle stoppen!

Solltet noch mehr Fragen zu dem Thema haben, schaut auf der Website der Kampagne vorbei oder sprecht uns beim nächsten Heimspiel an unserem Stand einfach an.

18 Jan

Veranstaltung: „Kranke Chaoten“ vs. „Bullenschweine“

"Kranke Chaoten" vs. "Bullenschweine" Vortrag und Diskussion zu Feindbildkonstruktionen im Kontaxt Fußball

Am Sonntag, den 22.01.2023, richten wir zusammen mit dem Fanport Münster und der Soziologin sowie Fußballforscherin Stephanie Moldenhauer um 15 Uhr einen Vortrag zu Feindbildkonstruktionen im Kontext Fußball aus.

Wir werfen dabei einen Blick auf das konstruierte Feindbild des Fußballfans innerhalb der Polizei und wie sich dies auf die Polizeiarbeit auswirkt.

Sonntag, 22. Januar 2023 um 15 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus, Friedrichstraße 10, 48145 Münster
18 Dez

Preussenfan nach Funkzellenabfrage unter Generalverdacht

Am 11.12.2021 fand das Revierderby zwischen dem VfL Bochum und Borussia Dortmund statt. Im Rahmen dieses Spieltags soll es am Kemnader See zu einer Auseinandersetzung zwischen Fußballfans der beiden Vereine gekommen sein. Beim Eintreffen der Polizei wurden allerdings keine weiteren Personen angetroffen. Sichergestellt werden konnten lediglich blaue T-Shirts, blaue und schwarze Schlauchschals sowie Zahnschutze. 

Mangels anderer erfolgsversprechender Ermittlungsansätze führte die Polizei eine sogenannte Funkzellenabfrage durch. Dies bedeutet, dass alle Mobiltelefone, die zum Tatzeitpunkt in der entsprechenden Funkzelle eingeloggt waren, festgestellt werden sollen, um Personen zu ermitteln, die sich in dieser Funkzelle aufgehalten haben. Auf Basis dieser Funkzellenabfrage fanden bei zahlreichen Beschuldigten Hausdurchsuchungen statt. Dabei wurden vor allem die Smartphones der Betroffenen beschlagnahmt. So auch das Mobiltelefon des Fanhilfe Mitglieds Tim (Name geändert), über dessen Fall wir hier berichten. 

Anlass für die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung seines Mobiltelefons war jedoch lediglich die Tatsache, dass ein Mobiltelefon in der Funkzelle des angeblichen Tatorts eingeloggt war, das auf eine Person mit demselben Nachnamen registriert war. Abgesehen von dem Nachnamen passte allerdings nichts zum Profil von Tim: Das Geschlecht der Vertragsinhaberin, sowie die Firma, auf die der Vertrag des Telefons lief, stimmten bspw. nicht überein. Auch Familienangehörige mit einem entsprechenden Namen hat Tim nicht.

Eine Überprüfung, ob die Vertragsinhaberin des Mobiltelefons, das in die Funkzelle eingeloggt war, sich vielleicht schlicht zu einem Spaziergang am Kemnader See aufgehalten hatte, fand durch die Polizei nicht statt. Stattdessen wurde zu einer maximal intensiven Maßnahmen wie der Hausdurchsuchung bei Tim gegriffen, das Smartphone beschlagnahmt und dessen Beschädigung bis hin zur Zerstörung in Aussicht gestellt, falls die Person sich weigert, ihre PIN hinaus zu geben. Dies hätte bedeutet, dass den Ermittlern unzählige private Daten und Informationen zugänglich gemacht werden müssten.

Das Telefon sollte in diesem Fall einer sog. „physikalischen Sicherung“ unterzogen werden, wobei es sich um die Öffnung mit Spezialwerkzeugen handelt. Hierbei ist eine Beschädigung sicher zu erwarten. Jeder Smartphone Nutzer weiß, dass Smartphones heute weit mehr sind als ein einfaches Telefon. Sie sind Kamera, Fotospeicher, Kalender, Tagebuch und vieles mehr. Zahlreiche berufliche, persönliche oder gar intime Informationen befinden sich darauf. Von dem Wert eines solchen Gerätes einmal ganz zu schweigen. 

Tim wehrte sich mit Hilfe unserer Fanhilfe Anwältin Lisa Grüter rechtlich gegen die Beschlagnahmung und die in Aussicht gestellte Zerstörung seines Mobiltelefons. Er machte deutlich, dass für seine Beteiligung an der angeblichen Drittortauseinandersetzung ebenso wenig Anhaltspunkte vorliegen, wie für die Behauptung, dass er überhaupt am betreffenden Tage am Kemnader See gewesen sein solle. Nun ist es ihnen gelungen, sich erfolgreich gegen diese Beschlagnahmung zu wehren. Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, sich nicht alle Maßnahmen gefallen zu lassen und juristisch dagegen vorzugehen. 

19 Sep

Rückblick Mitgliederversammlung 2021 und 2022

Am vergangenen Mittwoch fand in den Räumlichkeiten des FANports die Mitgliederversammlung für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 statt. Nachdem die vorherige Mitgliederversammlung aufgrund von Corona verschoben wurde, konnte diese MV wieder in Präsenz stattfinden. Zunächst berichtete der Vorstand über die bundesweite und überregionale Fanhilfearbeit. Seit Gründung des Dachverbands der Fanhilfen im Mai 2021 sind wir dort Mitglied. Gemeinsam mit anderen Fanhilfen aus Deutschland nahmen wir in diesem Jahr an einem Kooperationstreffen sowie an einem Presseworkshop teil. Auch schlossen sich die Fanhilfen in NRW zusammen, um in den vergangenen Jahren gegen das VersG in NRW zu demonstrieren und zumindest Entschärfungen zu bewirken.


An den Spieltagen selbst waren wir regelmäßig über das Spieltagshandy zu erreichen,haben aktualisierte Verhaltensbroschüren verteilt, die stetig anwachsenden Polizeikontrollen kritisch beobachtet und am Spieltag vermehrt Präsenz im Stadionumfeld gezeigt. Hier erreicht ihr uns weiterhin im Umfeld des FN-Standes hinter Block M – bald auch optisch noch präsenter. Weiterhin wurde im vergangenen Jahr ein Fanrechtetag in den VIP-Räumlichkeiten des Vereins organisiert, der ordentlich besucht war.


Auch wurden in den vergangenen zwei Jahren weitere Fälle abgeschlossen, bei denen wir über die Fanhilfe-Anwälte, Unterstützungsanträge oder Teilnahme an der SV-Kommission helfen konnten. Das bestehende Engagement wollen wir weiter ausbauen und durch zwei große Projekte die Fanrechte noch weiter stärken – seid gespannt. Solidarisch gegen Repressionen!

Mit der diesjährigen Mitgliederversammlung kam es auch zum ersten großen Generationswechsel innerhalb der Fanhilfe Münster. Nachdem es in den vergangenen Jahren zu kleineren Wechseln im Vorstand kam, stellten sich in gemeinsamer Absprache mit dem alten Vorstand dieses Jahr gleich fünf neue Kandidaten zur Wahl, die in einer Blockwahl gemeinsam gewählt wurden (drei Vorstandsmitglieder sowie zwei Vertreter). Ebenso wurde ein neuer Kassenprüfer gewählt.


Gleich mit der Neuausrichtung haben wir uns auch für ein neues Logo entschieden, dass zukünftig unsere Fanhilfe in Münster repräsentieren soll. Insbesondere in den letzten Wochen erreichten uns viele neue Mitgliedsanträge und wir hoffen, dass sich noch viele Preußenfans der Fanhilfe anschließen werden. Der gemeinsame Kampf für Fan- und Bürgerrechte lohnt sich, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben.


Zum Ende der Mitgliederversammlung wurde noch ein Satzungsantrag verabschiedet, der besagt, dass bei Auflösung des Vereins das Vermögen an den Förder-Club Preußen Münster 2020 e. V. entfällt. Auf Grund des KGaA-Konstruktes der YOUNGSTARS-Abteilung ist eine finanzielle Unterstützung bei Auflösung der Fanhilfe nicht mehr möglich, sodass die Änderung notwendig war.


Abschließend möchten wir uns auch hier nochmal beim alten Vorstand der Fanhilfe für die
unermüdliche, kämpferische und konsequente Arbeit für die Rechte von Fußballfans bedanken. Auf das funktionierende Grundgerüst greifen wir dankbar zurück.

Preußen Münster kann stolz sein so eine stabile Fanhilfe zu haben!

31 Aug

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 und 2022

Liebe Mitglieder der Fanhilfe Münster,

hiermit laden wir euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 und 2022 ein.

Der Vorstand der Fanhilfe Münster hatte nach etlichen Beratungen und Beobachtungen der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie im letzten Jahr einstimmig beschlossen, dass die ursprüngliche 2021 geplante Mitgliederversammlung entgegen der Vereinssatzung auf das Jahr 2022 verschoben wird, um diese gemeinsam mit der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 abzuhalten.

Der Beschluss fußte auf den Möglichkeiten des Gesetzgebers, eine ordentliche Mitgliederversammlung in Präsenz zu verschieben, sofern diese nicht zumutbar wäre (siehe §11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020, Bgbl. I S. 3328). Aus den Erfahrungen der Online-Mitgliederversammlung 2020 hatte der Vorstand daher beschlossen, die Mitgliederversammlungen 2021 und 2022 zusammenzulegen und in Präsenz durchzuführen. Auch weil auf dieser Mitgliederversammlung sechs Jahre nach Gründung ein großer Umbruch in der Fanhilfe Münster stattfinden und ein neuer Vorstand bestellt werden soll.

Am Mittwoch, 14. September 2022 um 19:30 Uhr im FANport Münster (Hammer Str. 302, 48153 Münster) wird daher folgende Tagesordnung anstehen:

  1. Begrüßung
  2. Entgegennahme der Jahresberichte 2020/21 & 2021/22
  3. Entgegennahme der Kassenberichte 2020/21 & 2021/22
  4. Entgegennahme der Berichte des Kassenprüfers 2020/21 & 2021/22
  5. Aussprache zu Berichten / Fragen
  6. Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2020/21 & 2021/22
  7. Vorstellung der Kandidaten für die Vorstands- und Kassenprüferbestellung
  8. Bestellung des Vorstands
  9. Bestellung des Kassenprüfers
  10. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  11. Verschiedenes

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder voll beschlussfähig.

 

Solltet ihr Symptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, bitten wir euch zuhause zu bleiben. Allen anderen legen wir einen negativen Schnelltest sowie das Tragen einer OP- oder FFP-2-Maske nahe, auch wenn wir diese nicht einfordern können.

Wir freuen uns auf euer Erscheinen, endlich wieder in Präsenz!

Der Vorstand der Fanhilfe Münster

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