16 Sep

Fanhilfen fragen, Parteien antworten – Wahlcheck zu Fan- und Freiheitsrechten

Vor der anstehenden Bundestagswahl hat der Dachverband der Fanhilfen die aktuell im Bundestag vertretenen Parteien zu Fan- und Freiheitsrechten befragt und ihnen dafür einen Fragenkatalog zukommen lassen. Fast alle Parteien haben darauf reagiert und dem Dachverband geantwortet.

Eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Antworten und die vollständigen Rückmeldungen im Original findet ihr auf der Homepage des Dachverbands.

24 Aug

Heimspiel gegen Lotte – Ankündigungen

Ab dem Heimspiel gegen die Sportfreunde Lotte am morgigen Mittwoch gibt es die überarbeitete und aktualisierte Version der bekannten Broschüre mit Verhaltenshinweisen für den Umgang mit der Polizei – haltet Ausschau nach den mobilen Verteilteams, damit ihr wisst, wie ihr in welcher Situation handeln solltet! Zudem findet ihr sie hier online sowie unter dem Menüpunkt Downloads!

Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass wir in Notfällen an Spieltagen unter der NEUEN Notfallnummer 01575/1017303 erreichbar sind!

05 Mai

Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird – Fanhilfen NRW und LAG Fanprojekte kritisieren das geplante Versammlungsgesetz

Mit großer Sorge nehmen wir, die Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (LAG), den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Versammlungsgesetzes zur Kenntnis, der am 6.5. im Innenausschuss beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der unbestimmte Wortlaut sowie die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspielen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfahren gegen Fußballfans führen wird.

Fanmärsche sind elementarer Bestandteil der Fankultur. Sei es der einfache Gang vom Bahnhof zum Stadion bei einem Auswärtsspiel, ein organisierter Marsch durch die Stadt im Europapokal oder eine Demonstration mit fanpolitischem Inhalt – die Bilder von tausenden Fans, die durch die Straßen einer Stadt ziehen, sind jedem Sportbegeisterten vor Augen. Nicht selten sind die Fans dabei in einheitlichen (Vereins-) Farben oder in extra angefertigten Mottoartikeln unterwegs.

Diese Bilder könnten bald der Vergangenheit angehören. Bereits heute ist das bestehende Versammlungsgesetz anwendbar auf Fußballfanmärsche aller Art und kann beispielsweise zu Ermittlungsverfahren führen, wenn Schals im Winter zu weit oben im Gesicht getragen werden – Stichwort ,,Vermummung‘‘. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung geht nun aber so weit, dass bereits auch nur die Teilnahme an einem Fanmarsch strafbar sein könnte, ohne, dass irgendeine konkrete Handlung vorgenommen wird.

Im Zentrum unserer Kritik steht dabei der §18 VersG-E NRW, das sogenannte Militanzverbot. Demnach soll es zukünftig verboten sein ,,eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder sonstige öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes

  1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken
  2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder
  3. in vergleichbarer Weise

Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.‘‘

Die Formulierungen ,,in vergleichbarer Weise‘‘ und ,,Gewaltbereitschaft vermittelnd‘‘, bzw. ,,einschüchternd‘‘ sind dabei dermaßen offen formuliert, dass jeder Fanmarsch unter diese Begriffe gefasst werden könnte. Dass dies keine paranoide Befürchtung ist, zeigt die Tatsache, dass die Polizeibehörden schon in genau diese Überlegung eingestiegen zu sein scheinen. So findet sich in einer Sachverständigenstellungnahme der Hochschule der Polizei für den Innenausschuss beispielsweise der Passus, dass das Militanzverbot ein ,,durchaus bestehendes praktisches Bedürfnis z.B. bei Profi-Fußballspielen‘‘ (Prof. Dr. Norbert Ullrich) bediene. Darüber hinaus hegen wir aufgrund des unbestimmten Wortlauts starke Zweifel am verfassungsimmanenten Bestimmtheitsgrundsatz des Gesetzes.

Aus dem für sich allein problematischen Militanzverbot ergibt sich darüber hinaus das Problem, dass ein vermehrter Einsatz polizeilicher Maßnahmen gegen Fußballfans zu befürchten ist. Nach §14 VersG-E NRW (Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen) sollen zukünftig, sofern Annahmen vorliegen, dass eine Person gegen das Militanzverbot verstoßen wird, polizeilich präventive Maßnahmen (namentlich: Gefährderansprache, Teilnahmeuntersagung/-ausschluss, Meldeauflage) gegen diese Person ergriffen werden können.

Im Klartext heißt das: Wenn jeder Fanmarsch potenziell unter das Militanzverbot fällt, dann kann auch jeden einzelnen Fan im Vorfeld eine solche polizeiliche Maßnahme bis hin zu einer Meldeauflage treffen. Der Willkür wird an dieser Stelle Tür und Tor geöffnet.

Neben diesen Folgen des Militanzverbots hätte das neue Versammlungsgesetz noch weitere, teils erhebliche Auswirkungen auf Versammlungen von Fußballfans. Gemäß §16 VersG-E NRW (Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton) wären zukünftig, ab einer gewissen Größe, die bei Fußballspielen schnell erreicht sein wird, die permanente Überwachung von Fußballfanmärschen durch Drohnen zulässig, was eine neue Dimension der Überwachung und somit einen starken Eingriff in die Grundrechte der Fans darstellen würde. Darüber hinaus sehen wir die Versammlungsfreiheit durch die formalen Hürden, die das Gesetz für eine Versammlungsanmeldung vorsieht, zusätzlich eingeschränkt.

Wir rufen die Landesregierung daher eindringlich dazu auf den geplanten Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zurückzunehmen und die Freiheit von Fußballfans, insbesondere in Bezug auf friedliche Fanmärsche, zu garantieren. Die Fankultur, die in Nordrhein-Westfalen an dutzenden Standorten und von auswärtigen Fans gelebt wird, darf nicht durch unnötige Repression unterdrückt werden.

 

Fanhilfe Dortmund                          Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW
Fanhilfe Fortuna
Fanhilfe Mönchengladbach
Fanhilfe Münster
Kölsche Klüngel
Kurvenhilfe Leverkusen
Repressionsfonds Nordkurve

17 Mrz

Einladung zur ordentlichen Online-Mitgliederversammlung 2020

Liebe Mitglieder der Fanhilfe Münster,

hiermit laden wir euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ein.

Nach der Vorstandsentscheidung, die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in das dritte Quartal des folgenden Geschäftsjahres zu verschieben, sowie nach etlichen Vorstandsberatungen haben wir im Vorstand beschlossen, es verantworten zu können, diese online über das Videokonferenztool Zoom Cloud Meetings durchzuführen, um eure satzungsgemäßen Mitgliederrechte wahren zu können.

Am Mittwoch, 31. März 2021 um 19 Uhr wird über Zoom Cloud Meetings folgende Tagesordnung anstehen:

TOP 1 Entgegennahme des Jahresberichts
TOP 2 Entgegennahme des Kassenberichts
TOP 3 Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
TOP 4 Entlastung des Vorstands
TOP 5 Verschiedenes

Um an der ordentlichen Online-Mitgliederversammlung teilnehmen zu können, sendet eine Mail mit eurem Namen und eurer Mailadresse an info@fanhilfe.ms, um euch für die Online-Mitgliederversammlung anzumelden. Einen Tag vor der Online-Mitgliederversammlung erhaltet ihr über die von euch angegebene Mailadresse den Veranstaltungslink sowie Erläuterungen zum Prozedere des Veranstaltungsablaufs. Vorab sei gesagt, dass wir online eine Identifizierung vornehmen müssen, um die Anwesenheit des jeweiligen Mitglieds bestätigen zu können, weshalb es notwendig ist, sich im Vorfeld per Mail anzumelden.

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl online anwesender Mitglieder voll beschlussfähig.

Bleibt gesund, seid solidarisch und schützt andere, damit wir uns bald im Stadion wiedersehen können!

 

Wir freuen uns auf euer Erscheinen,

der Vorstand der Fanhilfe Münster

15 Sep

Verschiebung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020

Nach Beobachtung der Entwicklungen um COVID-19 und der Abwägung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber Vereinen in der jetzigen Pandemie-Situation ermöglicht (siehe §5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020, Bgbl. I S. 571), hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung 2020, die laut Satzung im ersten Quartal des Geschäftsjahres (Juli bis September 2020) hätte stattfinden sollen (siehe Satzung, §6), auf das dritte Quartal des Geschäftsjahres (Januar bis März 2021) unter Neubewertung der Situation verschoben wird.

Eine Entscheidung, ob und wie die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 ggf. dann ablaufen wird, wird rechtzeitig mit satzungsgemäßer Benachrichtigung bekanntgegeben. Über mögliche Alternativen werden wir weiterhin beraten und dann abwägen. Aktuell bewerten wir die Lage so, dass es wichtiger ist, uns alle zu schützen, und wir hoffen, dass es zum neu geplanten Zeitpunkt verantwortbar möglich ist, eine Mitgliederversammlung in uns bekannter Form durchzuführen, um insbesondere euer satzungsgemäßes Recht auf eine Mitgliederversammlung zu wahren.

Bleibt gesund, seid solidarisch und schützt andere!

Euer Vorstand der Fanhilfe Münster

13 Sep

Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung und Erhaltung von Stadionallianzen – Stellungnahme der Fanhilfen in NRW

Mit Verwunderung haben wir in der zurückliegenden Woche vernommen, dass sich die nordrhein-westfälischen Vertreter der ersten und zweiten Bundesliga sowie das Innenministerium des Landes NRW auf den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung geeinigt haben. Dabei sieht das elfseitige Papier, das am morgigen Montag (14.09.2020) von den beteiligten Vertragsparteien ratifiziert wird, die Einrichtung und Erhaltung sogenannter „Stadionallianzen“ vor, die ausgewählte Handlungsfelder des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) konkretisieren soll.  Ziel der Vereinbarung sei, die „Sicherheit im Zusammenhang mit Fußballspielen nachhaltig zu erhöhen, der Entwicklung von Gewalt entschieden entgegen zu treten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Akteure zu stärken“.

Wir, ein Zusammenschluss von verschiedenen Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen, stehen dem Abschluss einer solchen Kooperationsvereinbarung äußerst kritisch gegenüber, da sie den örtlichen Polizeibehörden unter dem Vorwand der vermeintlichen Sicherheit neue Handlungsräume eröffnet und eine verstärkte Kriminalisierung von Fußballfans erwarten lässt. Dabei sind einige Inhalte des Papiers aus unserer Sicht besonders problematisch, weswegen wir sie im Folgenden skizzieren möchten:

So sieht ein wesentlicher Punkt des Papiers vor, dass die unterzeichnenden Vereine zu öffentlichen Distanzierungen gedrängt werden können, wenn im Rahmen eines Fußballspiels „diffamierende Meinungsäußerungen“ durch Fans zu sehen oder zu hören waren. Eine solche Distanzierung „von unerwünschten Verhaltensweisen“ würde dabei „die Werteorientierung“ des jeweiligen Vereines „stärken und eine ‚Legitimierung‘ solcher Verhaltensweisen durch Verharmlosung oder Duldung“ verhindern. Hierbei ist jedoch besonders fragwürdig, dass eine Positionierung des Vereins bereits explizit unterhalb der Schwelle der strafrechtlichen Relevanz von Meinungsäußerungen eingefordert werden kann. Das erlaubt den Schluss, dass die Meinungshoheit künftig allein durch die Vertragspartner beansprucht wird, wodurch die Grenze des Sagbaren nicht mehr durch formelle Gesetze und ordentliche Gerichte, sondern durch örtliche Ordnungsbehörden definiert werden könnte.

Doch auch die Durchführung von gemeinsamen Vorbesprechungen zu Stadionverbotsfahren stellt aus unserer Sicht einen Rückschritt in Bezug auf die Vergabepraxis von Stadionverboten dar. Lange Zeit erfolgte die Aussprache eines solchen Verbots ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung oder einer vorherigen Anhörung des Betroffen, wodurch Stadionverbote jahrelang in der Kritik von Fanszenen und Fanverbänden standen. Erfreulicherweise haben sich in der jüngeren Vergangenheit allerdings an vielen Standorten Verfahren etabliert, die etwa ein Anhörungsrecht des Betroffenen oder eine Einbeziehung von Sozialpädagogen vorsehen und die Verhängung eines solchen Stadionverbotes somit an höhere Hürden knüpfen. Statt diesen Weg also konsequent weiterzuführen und auszubauen, stellt die Kooperationsvereinbarung leider auch in diesem Punkt einen Rückschritt dar. So wird der Polizei hier ein weitreichendes Mitspracherecht eingeräumt, wobei sie keinen Hehl daraus macht, zeitnah und konsequent ausgesprochene Stadionverbote als legitimes Mittel zur Gefahrenabwehr anzusehen und sie mit anderen polizeilichen Maßnahmen verzahnen zu wollen. Es ist daher zu befürchten, dass die Vergabe von Stadionverboten zukünftig wieder seltener dem Ultima Ratio-Prinzip unterliegen wird.

Darüber hinaus empfinden wir auch die Forcierung einer gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit und die Schaffung „neuraligischer Punkte“ innerhalb der Stadien als problematisch. Statt die Praktiken der Polizei angesichts wiederkehrender Konflikte mit Anhängern kritisch zu begleiten oder gar auf den Prüfstand zu stellen, fördern die Vereine stattdessen eine Verschiebung des Diskurses zu Gunsten der Polizei, die sich in der Öffentlichkeit zuletzt immer häufiger für ihre Maßnahmen rechtfertigen musste. Dazu zählt auch der zweifelhafte Austausch von Informationen über Fußballfans, der bisweilen zwar immer häufiger Datenschutzbeauftragte und Verwaltungsgerichte beschäftigt, aber trotzdem durch die „Stadionallianzen“ ausgebaut werden soll.

Wir fordern die beteiligten Vereine in aller Dringlichkeit auf, den Sinn und Zweck des  Schulterschlusses mit dem Innenministerium zu hinterfragen und die Ausgestaltung der „Stadionallianzen“ mindestens grundlegend zu überarbeiten. Dabei ist in unseren Augen selbsterklärend, dass eine weitreichende Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden nicht ohne die vorherige Beteiligung von Fanorganisationen, Fanprojekten und anderen etablierten Institutionen erfolgen kann. Die beteiligten Vereine sollten nicht außer Acht lassen, dass sie gerade in diesen Tagen eine große Verantwortung für ihre aktiven Fans tragen. Wir erwarten daher, dass sie sich nicht zum politischen Spielball des Innenministers machen lassen und dabei mitwirken, die Rechte von Fans in und um die Stadien weiter einzuschränken.

 

Fanhilfe Dortmund

Fanhilfe Fortuna

Fanhilfe Mönchengladbach

Fanhilfe Münster

Kölsche Klüngel

Kurvenhilfe Leverkusen

Repressionsfonds Nordkurve

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06 Apr

Einzug der Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr 2019/20

Liebe Mitglieder der Fanhilfe Münster,

hiermit kündigen wir den Einzug der Mitgliedsbeiträge für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 an.
Wir werden die 36 Euro Beitrag am 20.04.2020 einziehen.
Bitte sorgt dafür, dass euer Konto an dem Zeitpunkt gedeckt ist, um
unnötige Rückbuchungen und Gebühren zu vermeiden.

In Zeiten von Corona und dem Lockdown sind vielleicht welche auf
Kurzarbeit oder haben ihren Job verloren. Wenn dies so ist und ihr
nicht sicher seid, ob euer Konto gedeckt ist, meldet euch bitte bis zum
13.04.2020 unter info@fanhilfe.ms bei uns. Wir finden dann eine Lösung.

Eure Fanhilfe Münster

03 Apr

Neue Auskunftsersuchen

Da sich Bundes- und Landesdatenschutzgesetze in letzter Zeit geändert haben, haben wir die Chance für euch genutzt, neue Vorlagen in verschiedenen Dateiformaten für Auskunftsersuchen bei den Behörden für euch zu erstellen und bereitzustellen.

Wenn ihr also wissen wollt, ob etwas über euch gespeichert ist und wer was über euch gespeichert hat, bspw. in der Datei Gewalttäter Sport und in den SKB-Datenbanken, so geht einfach in den Downloadbereich „Datenauskunft“. Dort findet ihr auch eine Anleitungsempfehlung, wie ihr die Auskunftsersuchen richtig stellt und für welche Informationen ihr welche Behörde anschreiben müsst.

12 Mrz

ABSAGE – Kenne deine Rechte! – Fanrechtetag

Aufgrund der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden als Reaktion auf die Pandemie von Covid-19 sowie der Spieltagsabsagen in der 3. Liga durch den DFB haben wir uns dazu entschlossen, den für Samstag, 14.03.2020, geplanten Fanrechtetag abzusagen, um so einer Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vorzubeugen.

Auch wenn unsere Veranstaltung nicht unter die Empfehlungen fällt, sehen wir unsere gesellschaftliche Mitverantwortung, sodass wir zum Entschluss der Absage gekommen sind. Wir bitten um euer Verständnis!

Der Fanrechtetag wird nachgeholt werden. Sobald es soweit ist, geben wir euch Bescheid!

02 Mrz

Kenne deine Rechte! – Fanrechtetag am 14.03.2020

Am 14. März 2020 wollen wir das Heimspiel gegen den Halleschen FC dazu nutzen, den Fanrechtetag auszurichten. Eingeladen sind nicht nur alle Fanhilfe-Mitglieder, sondern auch alle Preußen-Fans, die sich an dem Tag ein Bild von uns machen können und natürlich auch Mitglied bei der Fanhilfe werden dürfen!

Für den Tag haben wir euch ein kleines Rahmenprogramm zusammengestellt: Ab 11 Uhr findet ihr uns am Container des Fanprojekts, dort übernehmen wir den Getränkeverkauf und ihr könnt mit uns ins Gespräch kommen. Nach einem hoffentlich erfolgreichen Heimspiel öffnen wir dann die Pforten im FANport nebenan, wo wir ab 17 Uhr zu einem interessanten Abend einladen wollen. Dort wird unsere Rechtsanwältin Lisa Grüter einen Vortrag über die verschärften Polizeigesetze – insbesondere in NRW – halten. Anschließend erhaltet ihr die Möglichkeit, über die Gesetze zu diskutieren und allgemeine Fragen zu stellen. Auch unser Rechtsanwalt Dr. Cornelius Birr wird vor Ort sein und für Fragen parat stehen. Also nutzt die Chance und seid dabei! United we stand!

Kurz und knapp:

ab 11 Uhr: Getränkeverkauf am Fanprojekt-Container

14 Uhr: Anpfiff gegen den Halleschen FC

17 Uhr: Anpfiff im FANport – Vortrag zu den verschärften Polizeigesetzen mit RAin Lisa Grüter

im Anschluss: Diskussions- und Fragerunde mit RAin Lisa Grüter und RA Dr. Cornelius Birr

Und sollte es am Spieltag Probleme mit der Polizei geben, ist natürlich wie immer unser Notfallhandy geschaltet: 0162 7013 031.

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