15 Sep

Verschiebung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020

Nach Beobachtung der Entwicklungen um COVID-19 und der Abwägung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber Vereinen in der jetzigen Pandemie-Situation ermöglicht (siehe §5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020, Bgbl. I S. 571), hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung 2020, die laut Satzung im ersten Quartal des Geschäftsjahres (Juli bis September 2020) hätte stattfinden sollen (siehe Satzung, §6), auf das dritte Quartal des Geschäftsjahres (Januar bis März 2021) unter Neubewertung der Situation verschoben wird.

Eine Entscheidung, ob und wie die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 ggf. dann ablaufen wird, wird rechtzeitig mit satzungsgemäßer Benachrichtigung bekanntgegeben. Über mögliche Alternativen werden wir weiterhin beraten und dann abwägen. Aktuell bewerten wir die Lage so, dass es wichtiger ist, uns alle zu schützen, und wir hoffen, dass es zum neu geplanten Zeitpunkt verantwortbar möglich ist, eine Mitgliederversammlung in uns bekannter Form durchzuführen, um insbesondere euer satzungsgemäßes Recht auf eine Mitgliederversammlung zu wahren.

Bleibt gesund, seid solidarisch und schützt andere!

Euer Vorstand der Fanhilfe Münster

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