03 Apr

Täterbeschreibung: „Schwarze Jacke“

Das Auswärtsspiel in Duisburg im Februar 2017 wird wohl nur noch wenigen Preußen-Fans in guter Erinnerung sein. Vor dem Spiel gab es etliche Betretungsverbote, etwas Pyro wurde abgebrannt, wobei ein Bengalo auf die Rollstuhlfahrerplätze flog und der MSV drehte das Spiel in den letzten Minuten. Fanhilfe-Mitglied Sven (Name geändert) hatte das Spiel schon fast vergessen, als die Polizei eines Morgens an seiner Tür klingelte und einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigte.

Der Gästeblock beim Spiel in Duisburg im Februar 2017. (Foto: privat)

Nachdem die Polizisten die Wohnung wieder verlassen hatten, wandte sich Sven an die Fanhilfe und bekam eine Anwältin vermittelt, die Licht ins Dunkel brachte. Es bestehe der Verdacht, dass er den besagten Bengalo geworfen haben soll. Vorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung.

Zunächst blieb für Sven unklar, wie sich dieser Verdacht begründet, der ausreichte, um eine Hausdurchsuchung durchzusetzen. Schneller war hingegen der MSV Duisburg, der ein zweieinhalbjähriges Stadionverbot gegen den vermeintlichen Übeltäter verhängte.

Für Sven hieß es, die Gerichtsverhandlung abzuwarten, damit er freigesprochen werden würde und er wieder ins Stadion gehen könnte. Die Verhandlung fand im Sommer 2018 statt. Wichtigstes Beweismittel war die Aussage einer Ordnerin, die den Werfer gesehen haben wollte. Eine schwarze Jacke solle dieser getragen haben, so ihre Aussage. Genaueres konnte sie nicht sagen. Das Urteil des Gerichts fiel eindeutig aus: Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Zeitnah beantragte Svens Anwältin beim MSV die Aufhebung des Stadionverbots. Was nach einem Fingerschnipp klingt, entwickelte sich mehr und mehr zur Geduldsprobe. Der MSV weigerte sich, Tage und Wochen vergingen und mehrere Kanäle wurden beansprucht. Etliche Versuche später wurde das Stadionverbot im Januar 2019 aufgehoben. Ein Dank für die Mithilfe hierbei geht an den Sicherheitsbeauftragten des SC Preußen und engagierte MSV-Fans.

Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung und eineinhalb Jahre Stadionverbot – alles wegen einer dünnen Aussage, die wohl auf 80% der Gästefans zugetroffen hat. Was bleibt, ist einer von vielen Fällen, der die Bedenklichkeit der Stadionverbotsvergabepraxis vieler Vereine und des DFB unterstreicht.

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