26 Jul

Meldeauflage und Bereichsbetretungsverbot rechtswidrig

In den letzten Jahren versuchte das Polizeipräsidium Münster, inoffiziell Deutscher Meister darin zu werden, Meldeauflagen und insbesondere Bereichsbetretungsverbote gegen Fußballfans auszusprechen. Seit 2015 wurden so mindestens 600 Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen. Im Januar 2017 erhielt auch unser Mitglied Dieter (Name geändert) eine Anhörung für eine Meldeauflage für das anstehende Derby in Osnabrück sowie eine Anhörung für ein Bereichsbetretungsverbot für das folgende Heimspiel gegen den F.C. Hansa Rostock. Dieter wandte sich daraufhin an die Fanhilfe Münster, da er nie zuvor solche Schreiben erhielt.

Gemeinsam bereiteten wir mit anwaltlicher Unterstützung in beiden Fällen eine Einlassung vor, in der die Polizei Münster aufgefordert wurde, die polizeilichen Erkenntnisse mitzuteilen, auf die sich die Maßnahmen begründen sollten. Dieser Aufforderung kam das Polizeipräsidium nicht nach, sondern sprach wenige Tage nach der eingereichten Einlassung die angedrohte Meldeauflage sowie das Bereichsbetretungsverbot ohne weitere Überprüfung aus. Somit hatte Dieter keine Möglichkeit, sich gegen etwaige Vorwürfe zu wehren. In den Verfügungen der Maßnahmen wurde als einzige, polizeiliche Erkenntnis mitgeteilt, dass Dieter bei einem Gastspiel in Mainz im Februar 2016 bei einer Auseinandersetzung auffällig geworden sein soll und hierdurch in der Datei Gewalttäter Sport unwissend gespeichert worden war, sodann der „gewaltbereiten Fanszene“ zugerechnet wurde. Ein hierzu eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde im November 2016 von der Staatsanwaltschaft Mainz nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt, weswegen die polizeilichen Erkenntnisse nicht mehr aktuell waren. Ein Stadionverbot hingegen bestand gegen Dieter zu keiner Zeit.

Hiernach kamen wir zusammen zu dem Entschluss, mit dem von uns vermittelten Anwalt Klage gegen die erhobene Meldeauflage sowie das Bereichsbetretungsverbot vor dem Verwaltungsgericht Münster einzureichen. Nach über zwei Jahren können wir nun das Ergebnis des Verfahrens mitteilen: beide Maßnahmen waren rechtswidrig, was das Polizeipräsidium erst am 14. März 2019 endgültig anerkannte und sich zuerst sogar weigerte, die erst durch die Polizei entstandenen Kosten zu übernehmen, obwohl Dieter keine Chance hatte, sich im Vorfeld gegen die Maßnahmen zu wehren und mit unserer Hilfe finanziell in Vorleistung treten musste.

Im Laufe des Verfahrens behauptete die Polizei Münster sogar, keine Kenntnis gehabt zu haben, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei. Mit diesem Umstand wurden die Maßnahmen vom Verwaltungsgericht Münster als rechtswidrig erklärt, da erstens das Polizeipräsidium ihre polizeilichen Erkenntnisse hätte überprüfen müssen hinsichtlich ihrer Aktualität und zweitens hätte die Polizei Münster Dieter eine Chance einräumen müssen, ordnungsgemäß auf die polizeilichen Erkenntnisse zu reagieren. Vor gut einer Woche hat dann auch das Polizeipräsidium Münster als letzten Akt die Kosten erstattet.

Mittlerweile beobachten wir eine Veränderung im Vorgehen der Münsteraner Polizei, sodass nicht nur die Zahl der Bereichsbetretungsverbote rückläufig ist, sondern in den Anhörungsschreiben nun auch die polizeilichen Erkenntnisse gegen die betroffenen Personen gelistet werden. Trotzdem stellen wir auch hier fest, dass weiterhin polizeiliche Erkenntnisse zu Rate gezogen werden, die nicht mehr aktuell sind oder gar nicht im Fußballkontext auftreten und zudem Fans betroffen sind, gegen die nicht einmal ein Stadionverbot besteht. Somit wollen wir Betroffene auffordern, sich bei uns zu melden! Der Fall um Dieter zeigt, dass es möglich ist, erfolgreich gegen die polizeiliche Praxis vorzugehen und den blinden Aktionismus einzudämmen!

Jetzt Fanhilfe anrufen!