04 Sep.

Kostet jetzt der Knüppelschlag?

Innenminister Reul hat die Gebührenordnung in NRW geändert. Die „Klimakleber“ sollen nun zahlen, so die Meldungen. Doch die Letzte Generation werden nicht die letzten sein, die künftig für Polizeieinsätze zahlen sollen. Die Regelung richtet sich gegen alle vermeintlichen Störer. Gut möglich also, dass bald auch bei Fußballfans abkassiert wird für Polizeimaßnahmen, die sie verursacht haben sollen. Gibt’s bald also den Polizeiknüppel als Samstagskracher für nur 99 €?

In der Gebührenordnung steht nichts von Klimaklebern oder Fußballfans. „Tätigwerden der Polizei (…) durch unmittelbaren Zwang“ heißt es im Anhang der Gebührenordnung. Und unmittelbarer Zwang ist vieles, vom Wegtragen oder -schubsen bis zum Pfefferspray- oder Schlagstockeinsatz. Für all diese Handlungen sollen den vermeintlichen Störern also nun Gebühren abkassiert werden können. An der neuen Regelung gibt es aber umfangreiche, auch juristische Kritik.

„Herbert Reul wünscht sich Friedshofsruhe, statt einer lebendigen Zivilgesellschaft“,  kommentiert das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“. Das Bündnis kritisiert, dass durch die hohen Gebühren Menschen davon abgehalten werden sollen, für ihre politische Meinung auf die Straße zu gehen. Auch in Fankreisen regt sich Widerstand. Fußballfans sind bereits jetzt oft genug willkürlichem polizeilichen Handeln ausgesetzt. Wenn hierfür künftig noch Gebühren gezahlt werden sollen, könnte der Spielbesuch zum Kostenrisiko werden.

Dem stehen bisher aber noch erhebliche juristische Bedenken entgegen. In der Anhörung des Innenausschusses im Landtag NRW äußerten sich die juristischen Experten kritisch zur Änderung. Bei Versammlungen bestehe die Gefahr, dass wegen des finanziellen Risikos künftig Menschen auf die Teilnahme an einer solchen verzichten. Von einer Gebührenpflicht dürfen keine solchen Auswirkungen auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Grundgesetz ausgehen, so Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler.

Zudem, so auch Prof. Dr. Jörg Ennuschat, fehle es aktuell an einer gesetzlichen Grundlage für die Gebührenerhebung für unmittelbaren Zwang im Polizeigesetz NRW. Um die Gebührenpflicht rechtmäßig einzuführen, braucht es also eine Gesetzesänderung, so die einhellige juristische Einschätzung. Im Gegensatz zur Gebührenordnung, die der Innenminister alleine ändern kann, braucht es für eine Gesetzesänderung eine parlamentarische Mehrheit. Ob es diese gäbe, ist fraglich.

Heißt: Die Expressänderung durch Reul war öffentlichkeitswirksam, ist aber wahrscheinlich rechtswidrig. Ein bekanntes Muster beim Innenminister. Wie die Polizei in NRW mit dem neuen Instrument umgeht, ist noch nicht absehbar. Wenn die Gebührenregelung rechtswidrig ist, ist auch die Gebührenerhebung auf dieser Grundlage rechtswidrig. Es lohnt sich also, juristisch dagegen vorzugehen. Der Knüppelschlag kostet wohl erstmal nichts, dank Reuls schludriger Regelung. Wenn ihr einen Gebührenbescheid erhalten solltet, meldet euch bei der Fanhilfe.

23 Aug.

Mitgliederversammlung 2023

Liebe Mitglieder der Fanhilfe Münster,

hiermit laden wir euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2023 ein.

Am Dienstag, 05. September 2023 um 18:30 Uhr im FANport Münster (Hammer Str. 302, 48153 Münster) wird daher folgende Tagesordnung anstehen:

  1. Begrüßung
  2. Entgegennahme des Jahresberichts 2022/23
  3. Entgegennahme des Kassenberichts 2022/23
  4. Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer 2022/23
  5. Aussprache zu Berichten / Fragen
  6. Entlastung des Vorstands 2022/23
  7. Verschiedenes

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder voll beschlussfähig.

 

Wir freuen uns auf euer Erscheinen!

Der Vorstand der Fanhilfe Münster

18 Juli

Hol dir deine Daten zurück!

Was speichern die Behörden über dich und ist das rechtens? Diese Frage kam nicht nur im Rahmen des letzten Fanrechtetags auf. Gerade die Erfahrungen im Rahmen der Rückreise vom Auswärtsspiel in Düsseldorf haben gezeigt, wie schnelle die eigenen Daten erhoben werden können. Um jedoch zu erfahren, welche Behörde welche Daten über dich gespeichert hat und ob dies rechtmäßig ist, ist es notwendig ein Auskunftsersuchen samt einer amtlich beglaubigten Ausweiskopie zu stellen.

Wir wollen dich hierbei unterstützen und bieten an, am 29.07.2023 um 17:30 Uhr an unserer Veranstaltung „Hol Dir Deine Daten zurück!“ am Fancontainer teilzunehmen. Um dir den Gang zum Amt zu ersparen gibt es dort die Möglichkeit eine Kopie deines Personalausweises beglaubigen zu lassen und diese samt deines Auskunftsersuchens auf den Weg zu bringen.

Vor Ort gibt es die notwendigen Formulare für die verschiedenen Auskunftsersuchen und die Möglichkeit den Ausweis zu kopieren. Im besten Fall bringst du jedoch bereits alles Notwendige mit. Die Formulare findest du hier: https://www.fanhilfe.ms/datenauskunft/ Wir sehen uns!

06 März

Aktionsspieltag „Chatkontrolle stoppen!“

Am vergangenen Samstag fand unser Aktionspieltag unter dem Motto „Chatkontolle stoppen!“ statt. Wir haben das Heimspiel gegen Lippstadt genutzt, um auf die von der EU geplante Chatkontrolle aufmerksam zu machen. In allen Stadionbereichen waren die Reaktionen durchweg positiv, sodass die gedruckten Flyer schnell vergriffen waren. Für alle, die keinen Flyer mehr erhalten haben, laden wir diesen hier noch einmal hoch.

Flyer – Chatkontrolle stoppen!

Solltet noch mehr Fragen zu dem Thema haben, schaut auf der Website der Kampagne vorbei oder sprecht uns beim nächsten Heimspiel an unserem Stand einfach an.

18 Jan.

Veranstaltung: „Kranke Chaoten“ vs. „Bullenschweine“

"Kranke Chaoten" vs. "Bullenschweine" Vortrag und Diskussion zu Feindbildkonstruktionen im Kontaxt Fußball

Am Sonntag, den 22.01.2023, richten wir zusammen mit dem Fanport Münster und der Soziologin sowie Fußballforscherin Stephanie Moldenhauer um 15 Uhr einen Vortrag zu Feindbildkonstruktionen im Kontext Fußball aus.

Wir werfen dabei einen Blick auf das konstruierte Feindbild des Fußballfans innerhalb der Polizei und wie sich dies auf die Polizeiarbeit auswirkt.

Sonntag, 22. Januar 2023 um 15 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus, Friedrichstraße 10, 48145 Münster
18 Dez.

Preussenfan nach Funkzellenabfrage unter Generalverdacht

Am 11.12.2021 fand das Revierderby zwischen dem VfL Bochum und Borussia Dortmund statt. Im Rahmen dieses Spieltags soll es am Kemnader See zu einer Auseinandersetzung zwischen Fußballfans der beiden Vereine gekommen sein. Beim Eintreffen der Polizei wurden allerdings keine weiteren Personen angetroffen. Sichergestellt werden konnten lediglich blaue T-Shirts, blaue und schwarze Schlauchschals sowie Zahnschutze. 

Mangels anderer erfolgsversprechender Ermittlungsansätze führte die Polizei eine sogenannte Funkzellenabfrage durch. Dies bedeutet, dass alle Mobiltelefone, die zum Tatzeitpunkt in der entsprechenden Funkzelle eingeloggt waren, festgestellt werden sollen, um Personen zu ermitteln, die sich in dieser Funkzelle aufgehalten haben. Auf Basis dieser Funkzellenabfrage fanden bei zahlreichen Beschuldigten Hausdurchsuchungen statt. Dabei wurden vor allem die Smartphones der Betroffenen beschlagnahmt. So auch das Mobiltelefon des Fanhilfe Mitglieds Tim (Name geändert), über dessen Fall wir hier berichten. 

Anlass für die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung seines Mobiltelefons war jedoch lediglich die Tatsache, dass ein Mobiltelefon in der Funkzelle des angeblichen Tatorts eingeloggt war, das auf eine Person mit demselben Nachnamen registriert war. Abgesehen von dem Nachnamen passte allerdings nichts zum Profil von Tim: Das Geschlecht der Vertragsinhaberin, sowie die Firma, auf die der Vertrag des Telefons lief, stimmten bspw. nicht überein. Auch Familienangehörige mit einem entsprechenden Namen hat Tim nicht.

Eine Überprüfung, ob die Vertragsinhaberin des Mobiltelefons, das in die Funkzelle eingeloggt war, sich vielleicht schlicht zu einem Spaziergang am Kemnader See aufgehalten hatte, fand durch die Polizei nicht statt. Stattdessen wurde zu einer maximal intensiven Maßnahmen wie der Hausdurchsuchung bei Tim gegriffen, das Smartphone beschlagnahmt und dessen Beschädigung bis hin zur Zerstörung in Aussicht gestellt, falls die Person sich weigert, ihre PIN hinaus zu geben. Dies hätte bedeutet, dass den Ermittlern unzählige private Daten und Informationen zugänglich gemacht werden müssten.

Das Telefon sollte in diesem Fall einer sog. „physikalischen Sicherung“ unterzogen werden, wobei es sich um die Öffnung mit Spezialwerkzeugen handelt. Hierbei ist eine Beschädigung sicher zu erwarten. Jeder Smartphone Nutzer weiß, dass Smartphones heute weit mehr sind als ein einfaches Telefon. Sie sind Kamera, Fotospeicher, Kalender, Tagebuch und vieles mehr. Zahlreiche berufliche, persönliche oder gar intime Informationen befinden sich darauf. Von dem Wert eines solchen Gerätes einmal ganz zu schweigen. 

Tim wehrte sich mit Hilfe unserer Fanhilfe Anwältin Lisa Grüter rechtlich gegen die Beschlagnahmung und die in Aussicht gestellte Zerstörung seines Mobiltelefons. Er machte deutlich, dass für seine Beteiligung an der angeblichen Drittortauseinandersetzung ebenso wenig Anhaltspunkte vorliegen, wie für die Behauptung, dass er überhaupt am betreffenden Tage am Kemnader See gewesen sein solle. Nun ist es ihnen gelungen, sich erfolgreich gegen diese Beschlagnahmung zu wehren. Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, sich nicht alle Maßnahmen gefallen zu lassen und juristisch dagegen vorzugehen. 

19 Sep.

Rückblick Mitgliederversammlung 2021 und 2022

Am vergangenen Mittwoch fand in den Räumlichkeiten des FANports die Mitgliederversammlung für die Geschäftsjahre 2020/21 und 2021/22 statt. Nachdem die vorherige Mitgliederversammlung aufgrund von Corona verschoben wurde, konnte diese MV wieder in Präsenz stattfinden. Zunächst berichtete der Vorstand über die bundesweite und überregionale Fanhilfearbeit. Seit Gründung des Dachverbands der Fanhilfen im Mai 2021 sind wir dort Mitglied. Gemeinsam mit anderen Fanhilfen aus Deutschland nahmen wir in diesem Jahr an einem Kooperationstreffen sowie an einem Presseworkshop teil. Auch schlossen sich die Fanhilfen in NRW zusammen, um in den vergangenen Jahren gegen das VersG in NRW zu demonstrieren und zumindest Entschärfungen zu bewirken.


An den Spieltagen selbst waren wir regelmäßig über das Spieltagshandy zu erreichen,haben aktualisierte Verhaltensbroschüren verteilt, die stetig anwachsenden Polizeikontrollen kritisch beobachtet und am Spieltag vermehrt Präsenz im Stadionumfeld gezeigt. Hier erreicht ihr uns weiterhin im Umfeld des FN-Standes hinter Block M – bald auch optisch noch präsenter. Weiterhin wurde im vergangenen Jahr ein Fanrechtetag in den VIP-Räumlichkeiten des Vereins organisiert, der ordentlich besucht war.


Auch wurden in den vergangenen zwei Jahren weitere Fälle abgeschlossen, bei denen wir über die Fanhilfe-Anwälte, Unterstützungsanträge oder Teilnahme an der SV-Kommission helfen konnten. Das bestehende Engagement wollen wir weiter ausbauen und durch zwei große Projekte die Fanrechte noch weiter stärken – seid gespannt. Solidarisch gegen Repressionen!

Mit der diesjährigen Mitgliederversammlung kam es auch zum ersten großen Generationswechsel innerhalb der Fanhilfe Münster. Nachdem es in den vergangenen Jahren zu kleineren Wechseln im Vorstand kam, stellten sich in gemeinsamer Absprache mit dem alten Vorstand dieses Jahr gleich fünf neue Kandidaten zur Wahl, die in einer Blockwahl gemeinsam gewählt wurden (drei Vorstandsmitglieder sowie zwei Vertreter). Ebenso wurde ein neuer Kassenprüfer gewählt.


Gleich mit der Neuausrichtung haben wir uns auch für ein neues Logo entschieden, dass zukünftig unsere Fanhilfe in Münster repräsentieren soll. Insbesondere in den letzten Wochen erreichten uns viele neue Mitgliedsanträge und wir hoffen, dass sich noch viele Preußenfans der Fanhilfe anschließen werden. Der gemeinsame Kampf für Fan- und Bürgerrechte lohnt sich, wie die vergangenen Jahre gezeigt haben.


Zum Ende der Mitgliederversammlung wurde noch ein Satzungsantrag verabschiedet, der besagt, dass bei Auflösung des Vereins das Vermögen an den Förder-Club Preußen Münster 2020 e. V. entfällt. Auf Grund des KGaA-Konstruktes der YOUNGSTARS-Abteilung ist eine finanzielle Unterstützung bei Auflösung der Fanhilfe nicht mehr möglich, sodass die Änderung notwendig war.


Abschließend möchten wir uns auch hier nochmal beim alten Vorstand der Fanhilfe für die
unermüdliche, kämpferische und konsequente Arbeit für die Rechte von Fußballfans bedanken. Auf das funktionierende Grundgerüst greifen wir dankbar zurück.

Preußen Münster kann stolz sein so eine stabile Fanhilfe zu haben!

31 Aug.

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 und 2022

Liebe Mitglieder der Fanhilfe Münster,

hiermit laden wir euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 und 2022 ein.

Der Vorstand der Fanhilfe Münster hatte nach etlichen Beratungen und Beobachtungen der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie im letzten Jahr einstimmig beschlossen, dass die ursprüngliche 2021 geplante Mitgliederversammlung entgegen der Vereinssatzung auf das Jahr 2022 verschoben wird, um diese gemeinsam mit der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 abzuhalten.

Der Beschluss fußte auf den Möglichkeiten des Gesetzgebers, eine ordentliche Mitgliederversammlung in Präsenz zu verschieben, sofern diese nicht zumutbar wäre (siehe §11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020, Bgbl. I S. 3328). Aus den Erfahrungen der Online-Mitgliederversammlung 2020 hatte der Vorstand daher beschlossen, die Mitgliederversammlungen 2021 und 2022 zusammenzulegen und in Präsenz durchzuführen. Auch weil auf dieser Mitgliederversammlung sechs Jahre nach Gründung ein großer Umbruch in der Fanhilfe Münster stattfinden und ein neuer Vorstand bestellt werden soll.

Am Mittwoch, 14. September 2022 um 19:30 Uhr im FANport Münster (Hammer Str. 302, 48153 Münster) wird daher folgende Tagesordnung anstehen:

  1. Begrüßung
  2. Entgegennahme der Jahresberichte 2020/21 & 2021/22
  3. Entgegennahme der Kassenberichte 2020/21 & 2021/22
  4. Entgegennahme der Berichte des Kassenprüfers 2020/21 & 2021/22
  5. Aussprache zu Berichten / Fragen
  6. Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2020/21 & 2021/22
  7. Vorstellung der Kandidaten für die Vorstands- und Kassenprüferbestellung
  8. Bestellung des Vorstands
  9. Bestellung des Kassenprüfers
  10. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  11. Verschiedenes

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder voll beschlussfähig.

 

Solltet ihr Symptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, bitten wir euch zuhause zu bleiben. Allen anderen legen wir einen negativen Schnelltest sowie das Tragen einer OP- oder FFP-2-Maske nahe, auch wenn wir diese nicht einfordern können.

Wir freuen uns auf euer Erscheinen, endlich wieder in Präsenz!

Der Vorstand der Fanhilfe Münster

11 Aug.

Zukunftsvertrag NRW (?)

Neue Regierung – alles besser? Auch wenn die Landtagswahl vom 15. Mai schon einige Monate zurückliegt und auch der neue Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in diversen Medien kommentiert wurde, möchten wir euch die wichtigsten Informationen daraus für den Alltag als Fußballfans mit auf den Weg geben. Zunächst ein kurzer Rückblick zur letzten Legislaturperiode unter FDP und CDU.

Was hat die alte Landesregierung im Hinblick auf die Rechte von Fußballfans beschlossen?

Unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet und dem Innenminister Herbert Reul wurde das Polizeigesetz in den letzten Jahren verschärft. Der Katalog an möglichen Repressionen wurde zum Beispiel durch eine verlängerte Präventivhaft oder den Einsatz von Tasern erweitert. Weiterhin wurden Überwachungsmechanismen verschärft, indem der Einsatz von Drohnen gestärkt wurde und Telefone, Handys und sonstige digitalen Geräte stärker kontrolliert werden können. Nach Auffassung der alten Landesregierung sollen die erweiterten Rechte auf Seite der Polizei mehr Härte im Kampf gegen internationalen Terrorismus zulassen.

Wie eine kleine parlamentarische Anfrage durch Bündnis ‘90 / Die Grünen im Februar 2022 an die alte Landesregierung gezeigt hat, wurde insbesondere der verlängerte Gewahrsam kaum gegenüber terroristischen Gefährdern angewandt, sondern vor allem gegenüber Klimaaktivisten. So wurden zwischen 2019 und 2021 204 Personen in Langzeitgewahrsam genommen. Davon machten Klimaaktivisten 41 bzw. vermutliche Klimaaktivisten 34 Personen aus, während zu 119 Langzeitgewahrsamen keine zugeordneten Angaben vorliegen. Der verbleibende minimale Bruchteil bezieht sich auf mögliche Terroristen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Überprüfung der beschlossenen Änderungen ist. Die Verschärfung des verlängerten Gewahrsams von bis zu 14 Tagen wurde unangekündigt auf andere Gruppierungen von Menschen ausgeweitet und entgegen den Ankündigungen der terroristischen Abwehr auf andere Kreise angewandt.

Der vereinfachte Einsatz von Drohnen wurde schnurstracks durch den alten und neuen Innenminister eingeführt, indem seit 2021 mehr als 100 Drohnen an die Polizei NRW ausgeliefert wurden. Ursprünglich sollten die Drohnen im gleichen Bereich wie Polizeihelikopter eingesetzt werden. Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass damit auch die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen überwacht wurde. Die Polizei suchte damit nach Menschenansammlungen. Bleibt abzuwarten, wann Drohnen auch offiziell zur Überwachung bei Fußballspielen in Münster eingesetzt werden. Bereits beim Westfalenpokalspiel 2014 in Hamm kreiste eine Drohne über dem Gästeblock. Auch wenn Drohneneinsätze der Polizei seit 2008 besonders im Osten des Landes durchgeführt werden, darf es nicht zur Praxis werden, dass sich Fußballfans durch Drohnen filmen lassen müssen. Dagegen wurde von Fans der Eintracht aus Frankfurt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen erfolgreich geklagt.

Diese zwei Beispiele sollen zeigen, dass es sich lohnt, kritisch auf das Handeln von Politik und Polizei zu schauen. Von Terrorismusbekämpfung kann in beiden Beispielen nicht die Rede sein.

Was steht im neuen Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW?

Der neue Koalitionsvertrag von CDU und Grünen trägt den Namen Zukunftsvertrag. Relevante Forderungen und Vorhaben in Bezug auf Fanrechte stehen in den Kapiteln Innere Sicherheit und Sport. Durch die erneute Berufung von Herbert Reul zum Innenminister sowie der damit verbundenen Übernahme des Innenministeriums durch die CDU trägt auch dieser Teil des Koalitionsvertrags die Handschrift dieser.

Als wachsame Instanz für die Einhaltung von Fanrechten als Bürgerrechte sehen wir einige Punkte dieses Vertrages kritisch:

  • Während durch parlamentarische Anfragen zuletzt deutlich wurde, dass sich die Datei „Szenekundige Beamte“ zunehmend zu einer Datenkrake entwickelt hat (siehe Berlin oder Bayern), in der umfangreich und langfristig Daten von Fußballfans gespeichert werden, sieht der neue Vertrag keine Löschung der Datei vor, sondern nur eine Reformierung.

  • Auch der Bericht der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) soll weiterentwickelt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser nicht wie in der Vergangenheit für die Rechtfertigung der weiteren Einschränkung von Bürgerrechten herangezogen wird.

  • Ebenso wird die zuletzt eingeführte Anwendungsmöglichkeit von Tasern durch die Polizei vorerst nicht zurückgenommen. Der Einsatz soll lediglich durch Bodycams aufgezeichnet werden und bis 2024 evaluiert werden.

  • Das eingeführte Versammlungsgesetz wird nicht zurückgenommen. Zumindest gibt es Ende 2023 eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluation. Spätestens dann sollte das fehlleitende Gesetz gestrichen werden!

  • Die bereits intensivierte Videoüberwachung soll weiter ausgebaut werden und an Kriminalitätsschwerpunkten Live-Bilder liefern. Unter dem Vorwand der Prävention soll zukünftig noch mehr überwacht werden. Hier werden auch bei der Anreise zu Fußballspielen oder im Stadion Bürgerrechte weiter eingeschränkt werden – eine Entwicklung, die nicht hinzunehmen ist.

Bestand ursprünglich die Hoffnung, dass es eine unabhängige Untersuchungseinrichtung zum Handeln der Polizei geben würde, ist im Koalitionsvertrag ausschließlich die Rede von einem Polizeibeauftragten für den Landtag. Der damalige Polizeibeauftragte ist selbst ehemaliger Polizeibeamte, ist beim Innenministerium von Reul angesiedelt und wurde von Reul mit der Funktion als Anwalt der Polizisten vorgestellt. Hoffen wir, dass zumindest der neue Polizeibeauftragte unabhängig von den Behörden die Arbeit der Polizei beobachten kann und darüber berichtet. Geld für mehr Forschung im Bereich der Kriminalität und Polizei wird bereitgestellt.

Leider wurde die Chance für eine fortschrittlichere Politik gegenüber Bürgerrechten nicht genutzt. Andere Bundesländer wie Bremen haben es vor gemacht und sind der Verschärfung der Polizeigesetze nicht gefolgt, haben unabhängige Beschwerdestellen außerhalb des Landtags/Senats eingerichtet, den Einsatz von Tasern verknappt sowie die Dauer eines möglichen Gewahrsams deutlich beschränkt. Es muss endlich Schluss mit der konservativen Law-and-Order-Politik durch das Innenministerium sein. Auch für Fußballfans müssen Bürgerrechte gelten. Wir werden die Entwicklungen deshalb weiterverfolgen, uns mit den anderen NRW-Fanhilfen austauschen und beraten, euch auf dem Laufenden halten und notfalls klagen!

23 Juli

Saisonstart

Willkommen zurück im Preußenstadion,

während nach dem unrühmlichen Saisonende aus verspieltem Aufstieg und Westfalenpokalaus sich die Mannschaft in die Sommerpause verabschiedete, nutzten wir die spielfreie Zeit für einige Umstrukturierungen, Treffen und Veranstaltungen. In den nächsten Wochen informieren wir euch über die Reorganisation der Fanhilfe.

Fanrechtetag: Am 11. Juni trafen sich knapp 50 Preußenfans im VIP-Bereich des Stadions zur Neuauflage des Fanrechtetages. Vor Ort referierten RAin Lisa Grüter und RA Dr. Cornelius Birr zum Umgang mit der Polizei. Das nötige rechtliche Grundlagenwissen vermittelten sie in ihrem Vortrag „Was tun, wenn´s brennt?“ kurzweilig an die Preußenfans aus verschiedenen Stadionteilen. Hier wurde nochmal deutlich, dass auch Fußballfans sich nicht in ihren Rechten beschneiden lassen sollten. Fanrechte sind und bleiben Bürgerrechte! Im Anschluss stellten sich die beiden den vielen Fragen der Preußenfans und gaben konkrete Tipps für den Stadionalltag und sonstige Probleme mit der Polizei und Justiz. Für alle Anwesenden ein gelungener Termin, der sicher für noch mehr Kurvengänger interessant gewesen wäre.

Medienworkshop: Knapp einen Monat später machten sich zwei Vertreter der Fanhilfe Münster zum Medienworkshop auf nach Dresden, um sich mit anderen Fanhilfen über die Medienarbeit auszutauschen. Fanrechte müssen eine noch deutlichere, konsequentere und breitere Stimme finden.

Auch in der neuen Saison wollen wir uns für eure Fanrechte einsetzen und euch bei Problemen mit Justiz, Polizei und Stadionverboten unterstützen. Dazu wird die Notfallnummer (01575 101 7303) an den Spieltagen zuhause und auswärts erreichbar sein. Zusätzlich stehen wir sichtbar vor dem FN-Stand für eure Fragen und Anliegen bereit. Kommt gerne auf uns zu!

Ansonsten werden alle Mitglieder in den nächsten Tagen Informationen zur anstehenden Jahreshauptversammlung der Fanhilfe bekommen. Haltet die Augen im Schallermann, in euren Mails und sonstigen Kanälen (HP, FB, Twitter) auf. Wir haben in der Saison einige Projekte vor!

Zum Abschluss unser erneuter Appell: Werdet Mitglied der Fanhilfe. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es jeden Fan schnell treffen kann. Einmal am falschen Ort zur falschen Zeit und es kann böse Folgen haben. Auch in der Regionalliga ist die Solidarität unser schärfstes Schwert.

Jetzt Fanhilfe anrufen!