11 Aug

Zukunftsvertrag NRW (?)

Neue Regierung – alles besser? Auch wenn die Landtagswahl vom 15. Mai schon einige Monate zurückliegt und auch der neue Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in diversen Medien kommentiert wurde, möchten wir euch die wichtigsten Informationen daraus für den Alltag als Fußballfans mit auf den Weg geben. Zunächst ein kurzer Rückblick zur letzten Legislaturperiode unter FDP und CDU.

Was hat die alte Landesregierung im Hinblick auf die Rechte von Fußballfans beschlossen?

Unter dem ehemaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet und dem Innenminister Herbert Reul wurde das Polizeigesetz in den letzten Jahren verschärft. Der Katalog an möglichen Repressionen wurde zum Beispiel durch eine verlängerte Präventivhaft oder den Einsatz von Tasern erweitert. Weiterhin wurden Überwachungsmechanismen verschärft, indem der Einsatz von Drohnen gestärkt wurde und Telefone, Handys und sonstige digitalen Geräte stärker kontrolliert werden können. Nach Auffassung der alten Landesregierung sollen die erweiterten Rechte auf Seite der Polizei mehr Härte im Kampf gegen internationalen Terrorismus zulassen.

Wie eine kleine parlamentarische Anfrage durch Bündnis ‘90 / Die Grünen im Februar 2022 an die alte Landesregierung gezeigt hat, wurde insbesondere der verlängerte Gewahrsam kaum gegenüber terroristischen Gefährdern angewandt, sondern vor allem gegenüber Klimaaktivisten. So wurden zwischen 2019 und 2021 204 Personen in Langzeitgewahrsam genommen. Davon machten Klimaaktivisten 41 bzw. vermutliche Klimaaktivisten 34 Personen aus, während zu 119 Langzeitgewahrsamen keine zugeordneten Angaben vorliegen. Der verbleibende minimale Bruchteil bezieht sich auf mögliche Terroristen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Überprüfung der beschlossenen Änderungen ist. Die Verschärfung des verlängerten Gewahrsams von bis zu 14 Tagen wurde unangekündigt auf andere Gruppierungen von Menschen ausgeweitet und entgegen den Ankündigungen der terroristischen Abwehr auf andere Kreise angewandt.

Der vereinfachte Einsatz von Drohnen wurde schnurstracks durch den alten und neuen Innenminister eingeführt, indem seit 2021 mehr als 100 Drohnen an die Polizei NRW ausgeliefert wurden. Ursprünglich sollten die Drohnen im gleichen Bereich wie Polizeihelikopter eingesetzt werden. Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass damit auch die Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen überwacht wurde. Die Polizei suchte damit nach Menschenansammlungen. Bleibt abzuwarten, wann Drohnen auch offiziell zur Überwachung bei Fußballspielen in Münster eingesetzt werden. Bereits beim Westfalenpokalspiel 2014 in Hamm kreiste eine Drohne über dem Gästeblock. Auch wenn Drohneneinsätze der Polizei seit 2008 besonders im Osten des Landes durchgeführt werden, darf es nicht zur Praxis werden, dass sich Fußballfans durch Drohnen filmen lassen müssen. Dagegen wurde von Fans der Eintracht aus Frankfurt vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen erfolgreich geklagt.

Diese zwei Beispiele sollen zeigen, dass es sich lohnt, kritisch auf das Handeln von Politik und Polizei zu schauen. Von Terrorismusbekämpfung kann in beiden Beispielen nicht die Rede sein.

Was steht im neuen Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW?

Der neue Koalitionsvertrag von CDU und Grünen trägt den Namen Zukunftsvertrag. Relevante Forderungen und Vorhaben in Bezug auf Fanrechte stehen in den Kapiteln Innere Sicherheit und Sport. Durch die erneute Berufung von Herbert Reul zum Innenminister sowie der damit verbundenen Übernahme des Innenministeriums durch die CDU trägt auch dieser Teil des Koalitionsvertrags die Handschrift dieser.

Als wachsame Instanz für die Einhaltung von Fanrechten als Bürgerrechte sehen wir einige Punkte dieses Vertrages kritisch:

  • Während durch parlamentarische Anfragen zuletzt deutlich wurde, dass sich die Datei „Szenekundige Beamte“ zunehmend zu einer Datenkrake entwickelt hat (siehe Berlin oder Bayern), in der umfangreich und langfristig Daten von Fußballfans gespeichert werden, sieht der neue Vertrag keine Löschung der Datei vor, sondern nur eine Reformierung.

  • Auch der Bericht der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze“ (ZIS) soll weiterentwickelt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser nicht wie in der Vergangenheit für die Rechtfertigung der weiteren Einschränkung von Bürgerrechten herangezogen wird.

  • Ebenso wird die zuletzt eingeführte Anwendungsmöglichkeit von Tasern durch die Polizei vorerst nicht zurückgenommen. Der Einsatz soll lediglich durch Bodycams aufgezeichnet werden und bis 2024 evaluiert werden.

  • Das eingeführte Versammlungsgesetz wird nicht zurückgenommen. Zumindest gibt es Ende 2023 eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluation. Spätestens dann sollte das fehlleitende Gesetz gestrichen werden!

  • Die bereits intensivierte Videoüberwachung soll weiter ausgebaut werden und an Kriminalitätsschwerpunkten Live-Bilder liefern. Unter dem Vorwand der Prävention soll zukünftig noch mehr überwacht werden. Hier werden auch bei der Anreise zu Fußballspielen oder im Stadion Bürgerrechte weiter eingeschränkt werden – eine Entwicklung, die nicht hinzunehmen ist.

Bestand ursprünglich die Hoffnung, dass es eine unabhängige Untersuchungseinrichtung zum Handeln der Polizei geben würde, ist im Koalitionsvertrag ausschließlich die Rede von einem Polizeibeauftragten für den Landtag. Der damalige Polizeibeauftragte ist selbst ehemaliger Polizeibeamte, ist beim Innenministerium von Reul angesiedelt und wurde von Reul mit der Funktion als Anwalt der Polizisten vorgestellt. Hoffen wir, dass zumindest der neue Polizeibeauftragte unabhängig von den Behörden die Arbeit der Polizei beobachten kann und darüber berichtet. Geld für mehr Forschung im Bereich der Kriminalität und Polizei wird bereitgestellt.

Leider wurde die Chance für eine fortschrittlichere Politik gegenüber Bürgerrechten nicht genutzt. Andere Bundesländer wie Bremen haben es vor gemacht und sind der Verschärfung der Polizeigesetze nicht gefolgt, haben unabhängige Beschwerdestellen außerhalb des Landtags/Senats eingerichtet, den Einsatz von Tasern verknappt sowie die Dauer eines möglichen Gewahrsams deutlich beschränkt. Es muss endlich Schluss mit der konservativen Law-and-Order-Politik durch das Innenministerium sein. Auch für Fußballfans müssen Bürgerrechte gelten. Wir werden die Entwicklungen deshalb weiterverfolgen, uns mit den anderen NRW-Fanhilfen austauschen und beraten, euch auf dem Laufenden halten und notfalls klagen!

23 Jul

Saisonstart

Willkommen zurück im Preußenstadion,

während nach dem unrühmlichen Saisonende aus verspieltem Aufstieg und Westfalenpokalaus sich die Mannschaft in die Sommerpause verabschiedete, nutzten wir die spielfreie Zeit für einige Umstrukturierungen, Treffen und Veranstaltungen. In den nächsten Wochen informieren wir euch über die Reorganisation der Fanhilfe.

Fanrechtetag: Am 11. Juni trafen sich knapp 50 Preußenfans im VIP-Bereich des Stadions zur Neuauflage des Fanrechtetages. Vor Ort referierten RAin Lisa Grüter und RA Dr. Cornelius Birr zum Umgang mit der Polizei. Das nötige rechtliche Grundlagenwissen vermittelten sie in ihrem Vortrag „Was tun, wenn´s brennt?“ kurzweilig an die Preußenfans aus verschiedenen Stadionteilen. Hier wurde nochmal deutlich, dass auch Fußballfans sich nicht in ihren Rechten beschneiden lassen sollten. Fanrechte sind und bleiben Bürgerrechte! Im Anschluss stellten sich die beiden den vielen Fragen der Preußenfans und gaben konkrete Tipps für den Stadionalltag und sonstige Probleme mit der Polizei und Justiz. Für alle Anwesenden ein gelungener Termin, der sicher für noch mehr Kurvengänger interessant gewesen wäre.

Medienworkshop: Knapp einen Monat später machten sich zwei Vertreter der Fanhilfe Münster zum Medienworkshop auf nach Dresden, um sich mit anderen Fanhilfen über die Medienarbeit auszutauschen. Fanrechte müssen eine noch deutlichere, konsequentere und breitere Stimme finden.

Auch in der neuen Saison wollen wir uns für eure Fanrechte einsetzen und euch bei Problemen mit Justiz, Polizei und Stadionverboten unterstützen. Dazu wird die Notfallnummer (01575 101 7303) an den Spieltagen zuhause und auswärts erreichbar sein. Zusätzlich stehen wir sichtbar vor dem FN-Stand für eure Fragen und Anliegen bereit. Kommt gerne auf uns zu!

Ansonsten werden alle Mitglieder in den nächsten Tagen Informationen zur anstehenden Jahreshauptversammlung der Fanhilfe bekommen. Haltet die Augen im Schallermann, in euren Mails und sonstigen Kanälen (HP, FB, Twitter) auf. Wir haben in der Saison einige Projekte vor!

Zum Abschluss unser erneuter Appell: Werdet Mitglied der Fanhilfe. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es jeden Fan schnell treffen kann. Einmal am falschen Ort zur falschen Zeit und es kann böse Folgen haben. Auch in der Regionalliga ist die Solidarität unser schärfstes Schwert.

13 Mai

Kenne deine Rechte! – Fanrechtetag am 11.06.2022

Am 11. Juni 2022 wollen wir euch zum Fanrechtetag 2022 einladen! Eingeladen sind nicht nur alle Fanhilfe-Mitglieder, sondern auch alle Preußen-Fans, die sich an dem Tag ein Bild von uns machen können und natürlich auch Mitglied bei der Fanhilfe werden dürfen!

Unsere Fanhilfe-Anwältin Lisa Grüter hält an diesem Tag in den VIP-Räumen der Haupttribüne des Preußenstadions um 11 Uhr einen Vortrag zum Thema „Was tun, wenn’s brennt?“, bei dem ihr hilfreiche Informationen und Tipps im Umgang mit der Polizei und der Justiz bekommen und Fragen zu brennenden Themen stellen könnt. Nutzt die Möglichkeit und informiert euch über das richtige Verhalten im Umgang mit Polizei und Justiz, damit ihr in Zukunft wisst, wie ihr richtig agiert!

16 Mrz

Stellungnahme der Fanhilfe Münster zu den aktuellen Repressionen in Folge des Polizeieinsatzes in Velbert

Am 24.11.2021 haben wir an dieser Stelle zu den Ereignissen rund um das Auswärtsspiel gegen den KFC Uerdingen in Velbert am 20.11.2021 Stellung genommen. Seitdem sind nun einige Wochen ins Land gegangen und – wie bereits im Nachgang an das Spiel befürchtet – sind etliche Preußen-Fans nun polizeilichen Repressionen ausgesetzt. Mit etwas zeitlichem Abstand wird nun auch das Ausmaß der Ereignisse sichtbar.

Im Anschluss an das Spiel meldeten sich vermehrt Fans bei uns, die vor Ort Polizeigewalt erfahren und beobachtet hatten. Die betroffenen Personen, welche aus allen Teilen des Stadions kommen, haben sich ihre Verletzungen richtigerweise ärztlich dokumentieren lassen. Die Polizeigewalt im Gästeblock ist auch auf im Internet veröffentlichten Videos in Ansätzen zu erkennen.

Im Laufe der letzten Woche trafen bei den ersten Preußen-Fans Stadionverbote – ausgesprochen durch den KFC Uerdingen 05 e.V. – ein. Ausgesprochen wurden diese ohne jegliche Anhörung oder vorherige Chance zur Stellungnahme, lediglich eine nachträgliche Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme bis zum 02.11.2021(sic!) wird seitens des KFC Uerdingen 05 e.V. geboten. Dass Fußballfans ein vorheriges Anhörungsrecht haben, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 festgestellt.

Unter den Betroffenen sind neben jugendlichen Preußen-Fans auch Personen, welche sich ehrenamtlich im Umfeld des Vereins organisieren. Es entsteht das Bild, dass die Stadionverbote hier wahllos nach dem Gießkannenprinzip verteilt worden sind, ohne sich dem Einzelfall anzunehmen, da vor Aussprache seitens des KFC Uerdingen 05 e.V. keine Anhörung ermöglicht worden war. Auch wurde dem Einfluss des vollends missglückten Polizeieinsatzes und dem eskalierenden Verhalten der Polizei in keiner Weise Rechnung getragen, sodass anscheinend kein Interesse seitens des KFC Uerdingen 05 e.V. an einer Aufklärung der Geschehnisse besteht. Wir fordern daher, die ausgesprochenen Stadionverbote mit sofortiger Wirkung aufzuheben, da etliche Fragen im Rahmen des eskalierenden Polizeiverhaltens noch immer ungeklärt sind! Die Fälle der betroffenen Personen müssen deshalb – auch unter Zuhilfenahme des Fanprojekt Preußen Münster e. V. und dem sozialpädagogischen FANport Münster– gänzlich neu und neutral betrachtet werden.

Gänzlich gegensätzlich und positiv nehmen wir das bisherige Vorgehen des SC Preußen Münster wahr, der sich bisher für die Aufklärung des Polizeieinsatzes ausgesprochen hat. Die Vereinsführung bemühte sich seitdem um einen offenen und fairen Austausch mit der Fanszene, dem Fanprojekt Preußen Münster e. V. und dem sozialpädagogischen Fanprojekt FANport Münster, um das Vorgehen des Ordnungsdienstes und der Polizei in Velbert entsprechend einzuordnen. Auch der Gang in die Kurve verschiedener Gremienmitglieder im Anschluss das Heimspiel gegen den SC Wiedenbrück am 26.11.2021 und die damit verbundene Geste lässt uns hoffen, dass die Ereignisse auch im weiteren Verlauf vorurteilsfrei betrachtet werden. Wir hoffen, dass der Verein seine Fans weiterhin unterstützt und sich für die Aufhebung der Stadionverbote und eine neutrale Neubetrachtung der Fälle einsetzt.

Für alle Betroffenen und Zeug*innen sind wir euer erster Ansprechpartner: Solltet Ihr vor Ort Polizeigewalt erfahren oder beobachtet haben, dann sprecht uns gerne im Stadion darauf an oder wendet euch an info@fanhilfe.ms. Nur so können wir uns ein lückenloses Bild von den Vorgängen machen. In jedem Fall raten wir in allen Problemen mit Polizei, Justiz und dem KFC Uerdingen 05 e.V. Kontakt mit uns aufzunehmen, um euch bestmöglich rechtlich beistehen und unterstützen zu können.

24 Nov

Stellungnahme der Fanhilfe Münster zu den Ereignissen rund um das Auswärtsspiel gegen den KFC Uerdingen in Velbert

Am 20. November 2021 traf der SC Preußen Münster in der Regionalliga West auf den KFC Uerdingen im Stadion Velbert. Am Rande dieses Spiels kam es dabei zu erheblichen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Auch wir waren als Fanhilfe vor Ort. Seit dem Spiel erreichten und erreichen uns immer mehr Fotos und Berichte über Verletzungen und die Gewaltanwendungen der Polizeibeamt*innen, weswegen wir hiermit die uns vorliegenden Informationen für die Öffentlichkeit darstellen möchten.

Bereits früh am Morgen trafen knapp 250 Preußen-Fans aus allen Teilen des Stadions am Spielort in Velbert ein. Anfangs ohne Polizeibegleitung feierten die Fans friedlich und ohne Vorkommnisse in einer Wirtschaft in der Nähe des Stadions. Von dort zogen die Fans unter Polizeibegleitung in Richtung Stadion, wo trotz der zu erwartbaren Menge an Gästefans lediglich eine kleine Einlassschleuse geöffnet war.

Aufgrund der vorangeschrittenen Uhrzeit und der weiteren, dazu strömenden Fans entwickelte sich im Eingangsbereich Unruhe und Gedränge. Teile des Ordnungsdiensts trugen nicht zu einer Deeskalation bei, sondern provozierten die Fans in der angespannten Situation. Der Druck, der sich hierbei am zu engen Einlass aufstaute und nicht durch Öffnung weiterer Tore entlastet wurde, führte für die Polizei zum Vorwand, mit gewaltsamen Mitteln vorzugehen. Die Polizei schloss daraufhin die Eingangstore unter Anwendung von Pfefferspray und des Schlagstocks. Einen Sturm des Einlasses – wie ihn die zuständige Polizei Mettmann in den Medien bezeichnet – gab es in der Form nicht. Bereits bei diesem Einsatzgeschehen wurden mehrere Fans durch Reizgas und gezielte Schläge verletzt. Die Situation wurde dabei durch die Polizei mit dem Hinzuziehen von mehreren Hunden, die bellend und ohne Maulkorb nach Fans schnappten, weiter verschärft. Eine komplette Eskalation konnte hier nur durch das Einwirken einzelner Fans verhindert werden, die später selbst das Ziel polizeilicher Maßnahmen wurden. Selbst ein Vereinsangestellter, welcher versuchte, die Situation zu schlichten, erhielt im späteren Verlauf eine Strafanzeige von der Polizei. Ein Preußen-Fan wurde in dieser Gemengelage festgenommen.

In der Folge wurde der Stadioneinlass erst nach längerer Zeit fortgesetzt. Die behelmten Polizeibeamt*innen verengten hierbei den zu engen Einlass weiter. Des Weiteren standen zum Anstoß viele Fans noch vor den Stadiontoren. Fans, die sich über das unangemessene Verhalten des Ordnungsdienstes beschwerten, der in Teilen schon beim Auswärtsspiel in Straelen durch unnötiges, provozierendes Verhalten auffiel, wurde teilweise ganz der Eintritt seitens des Sicherheitsdiensts oder der Polizei verwehrt.

Im Laufe der ersten Halbzeit trafen weitere Polizist*innen aus Essen sowie ein Zug der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit aus Wuppertal am Stadion ein. Diverse Beamt*innen fielen im weiteren Verlauf durch übermotiviertes, provozierendes Verhalten auf, was den Eindruck erwecken ließ, dass eine Eskalation bewusst herbeigeführt werden sollte.

Zu Beginn der Halbzeitpause entwickelte sich am Verpflegungsstand eine nichtige, verbale Streitigkeit zwischen zwei Preußen-Anhängern. Der Streit war bereits geschlichtet, als eine Handvoll Polizist*innen in den Gästeblock stürmte und ohne Rücksicht auf Verluste auf die Betroffenen und weitere umstehende Fans losging. Eine Person wurde dabei brutal vor einen Zaun geworfen. Im Rahmen dieser zweiten, polizeilichen Eskalationswelle erlitten mehrere Preußen-Fans Frakturen im Gesicht und Verletzungen durch Reizgas, welches teils wahllos in den gesamten Block gesprüht wurde. Viele der Verletzungen mussten ärztlich oder sogar im Krankenhaus behandelt werden.

Auf die Nachfrage, welches Ziel der Einsatz habe, wurde angegeben, man wolle die Fans über eine schmale Treppe in den hinteren Teil des Blockes treiben. Wer vor Ort war und die Gegebenheiten dort kennt, kann sich vorstellen, dass dies aufgrund von Zäunen schlichtweg nicht möglich war und hier noch weitaus schlimmere Szenarien durch die Achtsamkeit der anwesenden Fans so gerade verhindert werden konnten. Etliche Fans stürzten bei der gewaltsamen Durchsetzung des Einsatzziels durch die rutschige Rasenkante am Gästeblock.

Ein unbeteiligter Fan verlor in dieser Eskalationswelle durch die Gewaltanwendung der Polizei sein Bewusstsein. Weiterhin wurden diesem und weiteren Geschädigten erst nach längerer Zeit medizinische Hilfe durch Sanitäter*innen gewährt, was die Situation weiter eskalieren ließ. Als dieser wieder bei Bewusstsein war und von den Sanitäter*innen auf die Krankentrage getragen werden sollte, stürzten sich mehrere Polizist*innen auf diesen. In der Folge verlor jener erneut sein Bewusstsein. Die entstandenen Verletzungen waren dabei so schwerwiegend, dass dieser mit einer schweren Gehirnerschütterung die Nacht im Krankenhaus verbringen musste.

Die von der Polizei eskalierte Situation beruhigte sich erst durch das deeskalierende Verhalten von Preußen-Fans sowie dem Einwirken von mehreren Vereinsverantwortlichen (darunter Sportdirektor Peter Niemeyer), die nach den Ereignissen bei den Fans im Gästeblock blieben und diese nach dem Spiel bis zu den Bussen durch ein enges, ein Meter breites, einschüchterndes Polizeispalier begleiteten. Wir können nur spekulieren, was im Nachgang noch hätte passieren können, wenn die Preußen-Fans nach den Ereignissen nicht besonnen geblieben und die Vereinsverantwortlichen nicht anwesend gewesen wären.

Wir wünschen an dieser Stelle allen geschädigten Preußen-Fans gute Besserung! Zugleich fordern wir eine lückenlose Aufklärung der Geschehnisse sowie eine rechtliche Verfolgung der Polizeigewalt!

Solltet ihr vor Ort Polizeigewalt erfahren oder beobachtet haben, denkt daran, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und euch bei uns zu melden! Geschädigte sollten die entstandenen Verletzungen bei einem Arzt oder einer Ärztin dokumentieren lassen! Wünscht Ihr anwaltliche Unterstützung, zu der wir unbedingt raten, wendet euch gerne an uns unter info@fanhilfe.ms! Das Gleiche gilt auch, falls ihr im Nachgang des Spiels Probleme mit der Polizei und der Justiz haben solltet.

16 Sep

Fanhilfen fragen, Parteien antworten – Wahlcheck zu Fan- und Freiheitsrechten

Vor der anstehenden Bundestagswahl hat der Dachverband der Fanhilfen die aktuell im Bundestag vertretenen Parteien zu Fan- und Freiheitsrechten befragt und ihnen dafür einen Fragenkatalog zukommen lassen. Fast alle Parteien haben darauf reagiert und dem Dachverband geantwortet.

Eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Antworten und die vollständigen Rückmeldungen im Original findet ihr auf der Homepage des Dachverbands.

24 Aug

Heimspiel gegen Lotte – Ankündigungen

Ab dem Heimspiel gegen die Sportfreunde Lotte am morgigen Mittwoch gibt es die überarbeitete und aktualisierte Version der bekannten Broschüre mit Verhaltenshinweisen für den Umgang mit der Polizei – haltet Ausschau nach den mobilen Verteilteams, damit ihr wisst, wie ihr in welcher Situation handeln solltet! Zudem findet ihr sie hier online sowie unter dem Menüpunkt Downloads!

Darüber hinaus weisen wir daraufhin, dass wir in Notfällen an Spieltagen unter der NEUEN Notfallnummer 01575/1017303 erreichbar sind!

05 Mai

Wenn jeder Fanmarsch strafbar wird – Fanhilfen NRW und LAG Fanprojekte kritisieren das geplante Versammlungsgesetz

Mit großer Sorge nehmen wir, die Fanhilfen aus Nordrhein-Westfalen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (LAG), den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Einführung eines Versammlungsgesetzes zur Kenntnis, der am 6.5. im Innenausschuss beraten und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der unbestimmte Wortlaut sowie die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspielen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfahren gegen Fußballfans führen wird.

Fanmärsche sind elementarer Bestandteil der Fankultur. Sei es der einfache Gang vom Bahnhof zum Stadion bei einem Auswärtsspiel, ein organisierter Marsch durch die Stadt im Europapokal oder eine Demonstration mit fanpolitischem Inhalt – die Bilder von tausenden Fans, die durch die Straßen einer Stadt ziehen, sind jedem Sportbegeisterten vor Augen. Nicht selten sind die Fans dabei in einheitlichen (Vereins-) Farben oder in extra angefertigten Mottoartikeln unterwegs.

Diese Bilder könnten bald der Vergangenheit angehören. Bereits heute ist das bestehende Versammlungsgesetz anwendbar auf Fußballfanmärsche aller Art und kann beispielsweise zu Ermittlungsverfahren führen, wenn Schals im Winter zu weit oben im Gesicht getragen werden – Stichwort ,,Vermummung‘‘. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung geht nun aber so weit, dass bereits auch nur die Teilnahme an einem Fanmarsch strafbar sein könnte, ohne, dass irgendeine konkrete Handlung vorgenommen wird.

Im Zentrum unserer Kritik steht dabei der §18 VersG-E NRW, das sogenannte Militanzverbot. Demnach soll es zukünftig verboten sein ,,eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder sonstige öffentliche Veranstaltung unter freiem Himmel zu veranstalten, zu leiten oder an ihr teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes

  1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken
  2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder
  3. in vergleichbarer Weise

Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.‘‘

Die Formulierungen ,,in vergleichbarer Weise‘‘ und ,,Gewaltbereitschaft vermittelnd‘‘, bzw. ,,einschüchternd‘‘ sind dabei dermaßen offen formuliert, dass jeder Fanmarsch unter diese Begriffe gefasst werden könnte. Dass dies keine paranoide Befürchtung ist, zeigt die Tatsache, dass die Polizeibehörden schon in genau diese Überlegung eingestiegen zu sein scheinen. So findet sich in einer Sachverständigenstellungnahme der Hochschule der Polizei für den Innenausschuss beispielsweise der Passus, dass das Militanzverbot ein ,,durchaus bestehendes praktisches Bedürfnis z.B. bei Profi-Fußballspielen‘‘ (Prof. Dr. Norbert Ullrich) bediene. Darüber hinaus hegen wir aufgrund des unbestimmten Wortlauts starke Zweifel am verfassungsimmanenten Bestimmtheitsgrundsatz des Gesetzes.

Aus dem für sich allein problematischen Militanzverbot ergibt sich darüber hinaus das Problem, dass ein vermehrter Einsatz polizeilicher Maßnahmen gegen Fußballfans zu befürchten ist. Nach §14 VersG-E NRW (Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen) sollen zukünftig, sofern Annahmen vorliegen, dass eine Person gegen das Militanzverbot verstoßen wird, polizeilich präventive Maßnahmen (namentlich: Gefährderansprache, Teilnahmeuntersagung/-ausschluss, Meldeauflage) gegen diese Person ergriffen werden können.

Im Klartext heißt das: Wenn jeder Fanmarsch potenziell unter das Militanzverbot fällt, dann kann auch jeden einzelnen Fan im Vorfeld eine solche polizeiliche Maßnahme bis hin zu einer Meldeauflage treffen. Der Willkür wird an dieser Stelle Tür und Tor geöffnet.

Neben diesen Folgen des Militanzverbots hätte das neue Versammlungsgesetz noch weitere, teils erhebliche Auswirkungen auf Versammlungen von Fußballfans. Gemäß §16 VersG-E NRW (Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton) wären zukünftig, ab einer gewissen Größe, die bei Fußballspielen schnell erreicht sein wird, die permanente Überwachung von Fußballfanmärschen durch Drohnen zulässig, was eine neue Dimension der Überwachung und somit einen starken Eingriff in die Grundrechte der Fans darstellen würde. Darüber hinaus sehen wir die Versammlungsfreiheit durch die formalen Hürden, die das Gesetz für eine Versammlungsanmeldung vorsieht, zusätzlich eingeschränkt.

Wir rufen die Landesregierung daher eindringlich dazu auf den geplanten Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form zurückzunehmen und die Freiheit von Fußballfans, insbesondere in Bezug auf friedliche Fanmärsche, zu garantieren. Die Fankultur, die in Nordrhein-Westfalen an dutzenden Standorten und von auswärtigen Fans gelebt wird, darf nicht durch unnötige Repression unterdrückt werden.

 

Fanhilfe Dortmund                          Landesarbeitsgemeinschaft der Fan Projekte NRW
Fanhilfe Fortuna
Fanhilfe Mönchengladbach
Fanhilfe Münster
Kölsche Klüngel
Kurvenhilfe Leverkusen
Repressionsfonds Nordkurve

17 Mrz

Einladung zur ordentlichen Online-Mitgliederversammlung 2020

Liebe Mitglieder der Fanhilfe Münster,

hiermit laden wir euch zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 ein.

Nach der Vorstandsentscheidung, die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 aufgrund der Corona-Pandemie in das dritte Quartal des folgenden Geschäftsjahres zu verschieben, sowie nach etlichen Vorstandsberatungen haben wir im Vorstand beschlossen, es verantworten zu können, diese online über das Videokonferenztool Zoom Cloud Meetings durchzuführen, um eure satzungsgemäßen Mitgliederrechte wahren zu können.

Am Mittwoch, 31. März 2021 um 19 Uhr wird über Zoom Cloud Meetings folgende Tagesordnung anstehen:

TOP 1 Entgegennahme des Jahresberichts
TOP 2 Entgegennahme des Kassenberichts
TOP 3 Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
TOP 4 Entlastung des Vorstands
TOP 5 Verschiedenes

Um an der ordentlichen Online-Mitgliederversammlung teilnehmen zu können, sendet eine Mail mit eurem Namen und eurer Mailadresse an info@fanhilfe.ms, um euch für die Online-Mitgliederversammlung anzumelden. Einen Tag vor der Online-Mitgliederversammlung erhaltet ihr über die von euch angegebene Mailadresse den Veranstaltungslink sowie Erläuterungen zum Prozedere des Veranstaltungsablaufs. Vorab sei gesagt, dass wir online eine Identifizierung vornehmen müssen, um die Anwesenheit des jeweiligen Mitglieds bestätigen zu können, weshalb es notwendig ist, sich im Vorfeld per Mail anzumelden.

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl online anwesender Mitglieder voll beschlussfähig.

Bleibt gesund, seid solidarisch und schützt andere, damit wir uns bald im Stadion wiedersehen können!

 

Wir freuen uns auf euer Erscheinen,

der Vorstand der Fanhilfe Münster

15 Sep

Verschiebung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020

Nach Beobachtung der Entwicklungen um COVID-19 und der Abwägung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber Vereinen in der jetzigen Pandemie-Situation ermöglicht (siehe §5 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020, Bgbl. I S. 571), hat der Vorstand einstimmig beschlossen, dass die ordentliche Mitgliederversammlung 2020, die laut Satzung im ersten Quartal des Geschäftsjahres (Juli bis September 2020) hätte stattfinden sollen (siehe Satzung, §6), auf das dritte Quartal des Geschäftsjahres (Januar bis März 2021) unter Neubewertung der Situation verschoben wird.

Eine Entscheidung, ob und wie die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 ggf. dann ablaufen wird, wird rechtzeitig mit satzungsgemäßer Benachrichtigung bekanntgegeben. Über mögliche Alternativen werden wir weiterhin beraten und dann abwägen. Aktuell bewerten wir die Lage so, dass es wichtiger ist, uns alle zu schützen, und wir hoffen, dass es zum neu geplanten Zeitpunkt verantwortbar möglich ist, eine Mitgliederversammlung in uns bekannter Form durchzuführen, um insbesondere euer satzungsgemäßes Recht auf eine Mitgliederversammlung zu wahren.

Bleibt gesund, seid solidarisch und schützt andere!

Euer Vorstand der Fanhilfe Münster

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